Sekten
Deutscher Verfassungsschutz lockert Überwachung von Scientology
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die planmässige Beobachtung der Scientology-Organisation im Land eingestellt. Scientology habe in den vergangenen Jahren an Relevanz verloren, teilte die Behörde auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Daher tauche Scientology auch nicht mehr im Verfassungsschutzbericht auf. Das Bundesamt erklärte, dass man weiterhin überwache, ob Personen aus dem Kreis der Sekte «Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung» zeigten.
Der evangelische Sekten-Experte Matthias Pöhlmann hatte dem epd am Wochenende gesagt, unabhängig von der Entscheidung des Verfassungsschutzes verfolge Scientology weiter totalitäre und verfassungsfeindliche Ziele.
Experte: Nach wie vor gefährlich
Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Beobachtung beende, sei angesichts der merklich gesunkenen öffentlichen Wahrnehmung von Scientology zwar erwartbar gewesen. Gleichwohl sei Scientology nach wie vor gefährlich und antidemokratisch, erläuterte Pöhlmann, der bei der bayerischen evangelischen Landeskirche Beauftragter für Sekten- und Weltanschauungsfragen ist.
Es sei nach wie vor so, dass Scientology viele seiner Mitglieder in enorme psychische und finanzielle Abhängigkeiten stürze, betonte der Sekten-Experte: «Diese Organisation missachtet unter anderem das Grundrecht auf freie Meinungsäusserungen massiv.»
Schweiz: Kein Handlungsbedarf
In der Schweiz gebe es keinen Grund für eine Beobachtung von Tätigkeiten von Sekten durch Staatsschutzorgane, erklärte der Bundesrat bereits im Jahr 2000. Ein Bericht hatte ergeben, dass Scientology und andere Sekten keine Tätigkeiten zeigten, die eine präventive Beobachtung notwendig machen würden.
Einmal kam es doch zu einem Zwischenfall im Zusammenhang mit Scientology: Ein Mitarbeiter des Deutschen Verfassungsschutzes wollte sich in Basel mit Insidern der Sekte treffen. Seine Schweizer Amtskollegen hatte er jedoch nicht über den Einsatz informiert. Er wurde festgenommen und verbrachte mehrere Tage in Untersuchungshaft. (epd/ dst)