Deutschland
AfD in Sachsen-Anhalt greift Kirchen an
Die AfD in Sachsen-Anhalt bereitet eine Frontalattacke gegen die Kirchen vor. In dem Entwurf des Wahlprogramms für die Landtagswahl am 6. September erklärt die Partei unumwunden: Wir «greifen die Kirchensteuerkirchen an». So werde man die Staatsleistungen für Kirchen «ohne weitere Kompensation» einstellen und den Kirchensteuereinzug über die Finanzämter beenden, wenn man in Regierungsverantwortung sei.
Das 156 Seiten umfassende Papier trägt den Titel «Regierungsprogramm» und soll auf dem Landesparteitag im April in Magdeburg beraten und verabschiedet werden.
Die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD in Sachsen-Anhalt liegt bei Umfragen in dem Bundesland seit Monaten stabil bei 39 Prozent. Bliebe es so, dürfte die Partei bei der Landtagswahl in sieben Monaten erstmals in Regierungsverantwortung kommen.
Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer, zeigte sich nicht überrascht, dass «das Programm der AfD eine offene Kampfansage gegen die Kirchen und unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft» sei. Denn die mitteldeutschen Kirchen warnten seit Jahren vor den menschenverachtenden Positionen der AfD, etwa mit Kampagnen wie «Herz statt Hetze» oder «Unser Kreuz hat keine Haken». Damit seien sie zur Zielscheibe der Rechtsaussen-Partei geworden.
Laut Programmentwurf möchte die AfD «die Privilegien der Kirchensteuerkirchen abschaffen», weil diese angeblich «nicht mehr den christlichen Glauben pflegen, sondern die Regenbogenideologie» vorantreiben würden. Unerwähnt bleibt, dass Kirchen und Diakonie wichtige Träger von Kindereinrichtungen und Schulen, Krankenhäusern, Beratungsstellen und Pflegeangeboten sind – besonders dort, wo es an staatlichen Angeboten mangelt. Die ersatzlose Streichung dieser Gelder hätte somit massive Auswirkungen. Viele soziale Angebote der Kirchen könnten nicht fortgesetzt werden.
Kommt es tatsächlich zur einseitigen Kündigung der Leistungen, könnten die Kirchen klagen. Doch es würde wohl Jahre dauern, bis Gerichte letztinstanzlich den Rechtsbruch korrigieren. (epd/ eba)