Nach einer emotionalen Debatte hat sich der Nationalrat mit 143 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen für ein Gesetz ausgesprochen, das die Zahlungen ermöglicht. Ja sagte er auch zum Bundesbeschluss über die Finanzierung. Die Volksinitiative lehnte der Rat stillschweigend ab.
Nun muss noch der Ständerat entscheiden. Die Initianten haben in Aussicht gestellt, das Volksbegehren zurückzuziehen, sollte der Gegenvorschlag von beiden Räten angenommen werden. Mit dem Gesetz könnte den betroffenen Menschen schneller geholfen werden als mit der Initiative, hiess es im Nationalrat. Das sei angesichts des Alters vieler Opfer wichtig.
Insgesamt 300 Millionen Franken
Die Wiedergutmachungsinitiative verlangt Zahlungen im Umfang von 500 Millionen Franken. Die Höhe der Wiedergutmachung soll sich nach dem erlittenen Unrecht richten. Mit dem Gegenvorschlag stünden 300 Millionen Franken zur Verfügung, und alle Opfer würden den gleichen Betrag erhalten – wie viel genau, hängt von der Anzahl der bewilligten Gesuche ab.
Den tieferen Gesamtbetrag begründet der Bundesrat damit, dass er von einer tieferen Opferzahl ausgeht als die Initianten. Der Bund schätzt die Zahl der noch lebenden Anspruchsberechtigten auf 12’000 bis 15’000. Damit würde jedes Opfer 20’000 bis 25’000 Franken erhalten. Der Nationalrat will die Leistung auf 25’000 Franken begrenzen. (sda)