Zürich
Konversionstherapien unter Strafe gestellt
Im Kanton Zürich sollen Konversionstherapien verboten werden. Der Regierungsrat hat eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die nun ins Kantonsparlament kommt. Demnach soll es eine Busse geben für jene, die Praktiken ausüben, die «darauf ausgerichtet sind, die romantische oder sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den Geschlechts-sausdruck zu ändern oder zu unterdrücken». Das Verbot gilt für Minderjährige absolut, bei Erwachsenen nur bei fehlender Einwilligung. Des weiteren soll auch das Bewerben solcher Praktiken verboten werden.
Die Vorlage geht zurück auf eine Motion von Grünen, SP, AL, GLP und Mitte. Der Regierungsrat stellte sich ursprünglich gegen das Vorhaben, da grundsätzlich der Bund für das Kind- und Erwachsenenschutzrecht zuständig sei. Das Parlament nahm den Vorstoss aber an (wir berichteten). Der Regierungsrat schlägt nun eine Änderung des kantonalen Übertretungsstrafrechts vor.
Die meisten Teilnehmenden der Vernehmlassung hätten sich für ein Verbot ausgesprochen, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht. So befürworteten die SP, die Grünen, die GLP und Die Mitte den Vorschlag. Auch die Evangelisch-reformierte Landeskirche sprach sich für ein Verbot aus. Dagegen argumentierten unter anderem EDU, FDP, SVP sowie der Dachverband Freikirchen und christliche Gemeinschaften Schweiz – unter anderem, weil sie bezweifelten, ob angesichts der überschaubaren Anzahl an Fällen und bereits bestehender Regulierungen überhaupt Handlungsbedarf besteht. LGBTQIA+-Organisationen zeigten sich über die Pläne zwar erfreut, hätten sich aber auch für Erwachsene ein absolutes Verbot gewünscht.
In der Vernehmlassung hätten sich sowohl Befürworterinnen wie auch Gegner des Gesetzes für eine nationale Regelung ausgesprochen, schreibt der Zürcher Regierungsrat weiter. Ein nationales Verbot von Konversionspraktiken im Strafgesetzbuch wird derzeit im Parlament diskutiert. Verschiedene Kantone haben eigene Regelungen erlassen. So sind Konversionspraktiken in den Kantonen Neuenburg, Waadt und Wallis verboten. Auch Genf plant eine Gesetzesänderung. (eba)