Krieg in der Ukraine

Über 80’000 Anträge für Schutzstatus S

Dank dem Schutzstatus S erhalten Geflüchtete aus der Ukraine unbürokratisch ein temporäres Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Die Zahl der Anträge steigt.

Die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine, die in der Schweiz den Schutzstatus S beantragen, steigt. Die Marke von 80'000 sei überschritten worden, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit.

Rund 77'000 Status S-Anträge für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer wurden bislang gewährt. Bei knapp 10'000 Personen wiederum wurde der Status, der zum vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz berechtigt, wieder beendet. Bei weiteren rund 2000 Personen werde die Beendigung des Schutzstatus S gegenwärtig geprüft, teilte das SEM mit.

Der Bundesrat hatte den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine rund drei Wochen nach Kriegsbeginn aktiviert. Damit erhalten Geflüchtete rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Den Schutzbedürftigen wird damit auch ermöglicht, Familienangehörige nachzuziehen.

Mit dem Schutzstatus S kann einer bestimmten Personengruppe für die Dauer einer schweren Gefährdung, insbesondere während eines Krieges, kollektiv Schutz gewährt werden. Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Eine solche Verlängerung hat der Bundesrat für Geflüchtete aus der Ukraine bereits beschlossen. Der Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine wird darum nicht vor dem 4. März 2024 aufgehoben. (sda/eba)