Tötungsdelikt wirft ethische Fragen auf
Im Mai vor drei Jahren haben Eltern in einer Aargauer Gemeinde ihre damals dreijährige Tochter unter Drogen gesetzt und mit einem Tuch erstickt. Die mittlerweile 31-jährige Mutter und der 33-jährige Vater haben die Tat kurz darauf gestanden, wie die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft kürzlich in einer Medienmitteilung bekannt gegeben hat.
In einem Artikel in der «Aargauer Zeitung» haben sich die Eltern zu den Gründen für die Tötung geäussert. Sie hätten es nicht ertragen mitanzusehen, wie ihre Tochter leide, und hätten sie «erlösen» wollen. Das Mädchen hätte wegen einer zerebralen Behinderung wahrscheinlich lebenslang intensive Pflege benötigt.
Der Fall wirft ethische Fragen auf und beschäftigt die Medien und die Gesellschaft. Für die Theologin und Medizinethikerin Ruth Baumann-Hölzle ist das keine Überraschung. Sie ist Institutsleiterin bei der Stiftung Dialog Ethik und unter anderem Stiftungsrätin der Stiftung Cerebral. «Die Tat verletzt das Tötungsverbot, das in fast allen Kulturen verankert ist», sagt sie.
Es gehöre jedoch zum Wesen von uns Menschen, dass wir mit Leidenden solidarisch seien. Aus Mitleid zu töten entspreche einem natürlichen Impuls, wie er sonst in der Natur bei Tieren anzutreffen sei. Ihn zu überwinden, stellt für Baumann-Hölzle ein zentrales Merkmal der Menschlichkeit dar.
Der eigene Wille zählt
Der Widerspruch zwischen einem absoluten Tötungsverbot und einer Tötung aus Mitleid tritt jeweils in den Debatten zur aktiven Sterbehilfe hervor. Von direkter aktiver Sterbehilfe ist laut Bundesamt für Justiz die Rede, wenn Menschen gezielt getötet werden, um ihr Leid zu verkürzen. In der Schweiz ist sie – wie in den meisten anderen Ländern der Welt auch – strafbar. Gewisse Staaten wie Belgien erlauben es Ärztinnen jedoch, Patienten auf deren Wunsch hin zu töten.
Am Bezirksgericht Bremgarten im Kanton Aargau nimmt derweil nicht die Gesellschaft auf der Anklagebank Platz, sondern die Eltern und die Grossmutter des getöteten Mädchens. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes für die Eltern, sowie 5 Jahre für die Grossmutter wegen Gehilfenschaft.
Die Verteidiger der Eltern werden auf Totschlag plädieren, wie die Aargauer Zeitung schreibt. Des Totschlags schuldig macht sich, wer den Tod eines anderen Menschen «in heftiger Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung verursacht». Das Schweizer Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor. (sda/ pef)
Grundsätzlich dürfe jede Person selbst entscheiden, ob sie leben wolle oder nicht, sagt Baumann-Hölzle. Im vorliegenden Fall besteht das ethische Problem aus ihrer Sicht vor allem darin, dass sich das Kind aufgrund seiner Behinderung und seines Alters nicht selbst äussern konnte. «Es darf nicht sein, dass die Eltern stellvertretend über den Lebenswert ihres Kindes entscheiden», sagt sie. Das zu tun, verstosse gegen die Menschenwürde. Hinzu komme, dass unklar sei, wie sehr die Eltern das eigene Leiden als das Leiden des Kindes interpretierten.
Besonders wichtig ist für Baumann-Hölzle bei der moralischen Einordnung dieser Tat die gesellschaftliche Dimension, die sie aufweist. «Es geht um die Überforderung von Eltern schwerst behinderter Kinder», sagt sie. Diese würden von der Gesellschaft allein gelassen. Ständig müssten die Eltern zusätzlich zur intensiven Pflege ihrer Kinder noch administrative Kämpfe austragen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Sich der Realität stellen
Diese Probleme hebt auch Konrad Stokar hervor. Der Co-Geschäftsleiter der Vereinigung Cerebral Schweiz ist mit der Lebensrealität von Menschen mit Zerebralparese vertraut und ist selbst von einer leichten Form der Behinderung betroffen. «Wir müssen offen aussprechen, dass manche Angehörige am Anschlag sind», sagt er. Die Gesellschaft dürfe deswegen aber nicht zulassen, dass sie die Tötung von Familienmitgliedern mit einer schweren Behinderung als letzten Ausweg betrachten.
Eine Zerebralparese ist das Resultat einer irreversiblen Hirnschädigung, die sich vor, während oder nach der Geburt ereignet hat. Laut Konrad Stokar von der Vereinigung Cerebral Schweiz handelt es sich dabei um die häufigste neurologische Behinderung im Kindesalter. Alleine in der Schweiz sind 16’000 Personen davon betroffen, darunter 4000 Kinder.
Die häufigsten Symptome einer Zerebralparese sind Bewegungsstörungen. Fachleute unterscheiden zwischen fünf Schweregraden. Während manche Menschen mit Zerebralparese kaum sichtbare Symptome aufweisen, sind andere auf permanente Unterstützung angewiesen. Das kann so weit gehen, dass sie künstlich ernährt werden müssen. (pef)
Vielmehr müsse Betroffenen das Gefühl vermittelt werden, dass sie nicht allein seien. Stokar fordert unter anderem mehr Assistenz, mehr Entlastung und mehr Entschädigung für Angehörige sowie eine bessere politische Vertretung von Menschen mit Behinderung. Im Nationalrat weisen zurzeit nur gerade zwei Nationalräte eine sichtbare Behinderung auf.
Dabei sind laut Bundesamt für Statistik in der Schweiz rund 1,7 Millionen Personen von einer Behinderung betroffen, was rund einem Fünftel der Bevölkerung entspricht. «Behinderungen gehören zur Normalität», sagt Stokar. Es bringe nichts, sie zu dämonisieren, zu verdrängen oder die Menschen darauf zu reduzieren. «Das Ziel lautet Inklusion und Diversität.»
Doch obwohl sich die Schweiz mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet habe, sei sie noch weit davon entfernt, kritisiert Stokar. Als Beispiel nennt er den öffentlichen Verkehr. Nach einer 20-jährigen Übergangsfrist müsste er Ende 2023 vollständig behindertengerecht sein. Für Angehörige und Betroffene wäre auch das eine grosse Entlastung, sagt Stokar. Aber eine, auf die sie noch länger warten müssten.