Tessinerin gründet Verein und verhilft Menschen aus Italien zum Tod
Eine Tessinerin habe Personen aus dem nahen Italien in den Tod begleitet. Weil im südlichen Nachbarland der Schweiz die Gesetzgebung restriktiver sei, habe die Beschuldigte die «ökonomische Gelegenheit» für sich genutzt, befand das Kantonsstrafgericht Lugano. Als selbständige Krankenschwester und Masseurin soll sie jedoch bereits gut verdient haben, nämlich rund 10'000 Franken pro Monat.
Das Gericht verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à je 40 Franken. Zudem muss die Frau eine Busse in der Höhe von 500 Franken bezahlen. Die pensionierte Krankenschwester habe aus egoistischen Motiven gehandelt, hielt der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung fest. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte sechsmonatige Freiheitsstrafe gefordert.
Sieben assistierte Suizide in kurzer Zeit
Die Frau hatte innert kurzer Zeit mehrere Personen in den Freitod begleitet. Vorgängig hatte sie den Verein «Carpe Diem» zum Zweck der Sterbebegleitung gegründet.
Laut Anklageschrift verhalf die pensionierte Krankenschwester zwischen Ende Oktober 2016 und Anfang Februar 2017 sieben Personen zum Suizid. Eine achte Person habe sie gratis in den Freitod begleitet, hielt der vorsitzende Richter fest.
Weitere drei Personen hätten sich bei ihr zum begleiteten Freitod informiert. Obwohl die Frau diese potentiellen «Klienten» nie gesehen habe, habe sie ihnen je 1000 Franken verrechnet. Auf die Frage, wieso sie dies getan habe, antwortete die bald 67-Jährige, sie hätte damit Spesen gedeckt. Ausserdem habe sie bereits die entsprechenden Medikamente bestellt.
Für ihre Tätigkeit verrechnete die Frau keine einheitlichen Beiträge, sondern verlangte bei jedem Klienten einen anderen Preis, wie der vorsitzende Richter ausführte. Laut Anklageschrift verdiente die Frau bei «Carpe Diem» an den sieben Klienten je zwischen 2500 und 8300 Franken netto.
«Skrupellos gehandelt»
Die Staatsanwältin argumentierte in ihrem Plädoyer, die Frau sie «skrupellos» vorgegangen, das Motiv des egoistischen Handelns sah sie als erfüllt an. Sie habe gut verdient und hätte die Sterbebegleitungen auch gratis durchführen können, argumentierte sie. Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmord verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, macht sich strafbar.
Der Anwalt der Frau gab hingegen zu bedenken, dass Sterbehilfeorganisationen wie «Exit» und «Dignitas» zwischen 7000 und 11'000 Franken pro durchgeführtem Suizid verlangten. Insofern seien die Beträge, welche seine Klientin verlangt habe, vergleichbar mit jenen anderer Sterbehilfeorganisationen. (sda/ dst)