Menschenrechte

Syrische Familie fordert 159’000 Franken Genugtuung

Eine syrische Frau erlitt 2014 nach der Abschiebung aus der Schweiz nach Italien eine Fehlgeburt. Nun fordert die Familie eine Entschädigung.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat eine syrische Familie am Donnerstag eine Genugtuung von rund 159'000 Franken und Schadenersatz von total 136'000 Franken gefordert. Die Frau erlitt im Juli 2014 nach der Abschiebung aus der Schweiz nach Italien eine Fehlgeburt.

Zuvor waren die Syrerin, ihre Familie und weitere syrische Flüchtlinge in Brig VS von der Grenzwache festgehalten worden. Die Schweizer Grenzwacht alarmierte trotz der zunehmenden Schmerzen der Schwangeren keinen Arzt. Die Fruchtblase war geplatzt und die Frau blutete.

Die Anwältin der Familie führte aus, dass ihre Mandantin noch heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung und an Depressionen leide. Sie habe in den Räumlichkeiten des Grenzwachtkorps um ihr Leben gebangt und Panik gehabt. Sie habe sich den Grenzwächtern ausgeliefert gefühlt, die nichts unternahmen, obwohl der Ehemann mehrmals um Hilfe gebeten habe.

Schwere Folgeschäden

Heute falle es der Frau wegen einer Anpassungsstörung schwer, den Alltag zu meistern. Die Anwältin betonte, die unterlassene Hilfeleistung und die Fahrt nach Italien unter unerträglichen Schmerzen seien ursächlich gewesen für die psychischen Leiden. Seit den traumatischen Ereignissen leide ihre Mandantin zudem an einer schweren Neurodermitis.

Auch für den Ehemann und die drei damals minderjährigen Kinder forderte die Anwältin Genugtuung, weil sie alle die Ereignisse in Brig hilflos miterleben mussten. Der Mann müsse heute das Leben wegen der psychischen Probleme der Frau praktisch alleine meistern.

Bund sieht keinen Anspruch auf Entschädigung

Der Vertreter des Bundes sprach dem Ehepaar zu Beginn seiner Ausführungen sein Beileid aus. Er entschuldigte sich auch für das Verhalten der Grenzwächter. Einen Anspruch auf eine Genugtuung erachtet er jedoch nicht als gegeben.

Die einfache Körperverletzung durch Unterlassung, für die die Grenzwächter unter anderem verurteilt wurden, habe darin bestanden, dass die Schmerzen der Frau nicht gelindert worden seien. Eine Genugtuung für eine einfache Körperverletzung gebe es nur in Ausnahmefällen. Ein solcher liege vor, wenn die Beeinträchtigung unter traumatischen Umständen zugefügt worden sei oder anhaltende Beeinträchtigungen die Folge seien.

Die psychischen Probleme führte der Bundesvertreter jedoch nicht auf die Behandlung durch die Grenzwächter zurück, sondern auf die Totgeburt, die Flucht und allenfalls die neue Umgebung und Kultur. Auch die Bedingungen für einen Schadenersatz seien nicht erfüllt.

Grenzwächter wegen Körperverletzung verurteilt

Der Vorgesetzte der drei involvierten Grenzwächter wurde 2018 wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und wegen Nichtbefolgens von Dienstvorschriften zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 150 Franken verurteilt.

Die drei involvierten Untergebenen wurden Anfang 2021 per Strafbefehl wegen der gleichen Delikte zu bedingten Geldstrafen von jeweils 30 Tagessätzen verurteilt.

Das Urteil folgt zu einem späteren, noch nicht bekannten Zeitpunkt. (sda/no)