Senegal
Maximale Freiheitsstrafe für Homosexuelle verdoppelt
Schwulen und Lesben droht im Senegal eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Präsident Bassirou Diomaye Faye setzte das vor rund zwei Wochen vom Parlament verabschiedete Gesetz in Kraft, wie das Nachrichtenportal «Seneweb» berichtete. Damit verdoppelt sich die maximale Haftstrafe für sexuelle Handlungen zwischen Menschen des gleichen Geschlechts. Mindeststrafe sind fünf Jahre, eine Bewährungsstrafe ist nicht möglich.
Das Gesetz bestraft sogenannte «widernatürliche Handlungen» in dem westafrikanischen Land, neben Homosexualität auch sexuelle Handlungen mit Toten und Tieren. Es ist eine Verschärfung eines seit 1965 existierenden Gesetzes, das Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren vorsah. Dazu kommt eine Geldstrafe von 2'000'000 bis 10'000'000 CFA-Francs (umgerechnet rund 2800 bis 13'900 Schweizer Franken).
Auch die «Verherrlichung einer widernatürlichen Handlung» ist strafbar. Als diese gilt jede öffentliche Darstellung durch Wort, Schrift, Bild oder Geste, «die darauf abzielt, Homosexualität, Bisexualität, Transsexualität, Zoophilie, Nekrophilie oder jede andere vergleichbare Praxis zu fördern». Dies kann künftig mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sieben Jahren und einer Geldstrafe von 500'000 bis 5'000'000 CFA-Francs (700 bis 7000 Franken belegt werden.
Dem Gesetz vorausgegangen war eine Welle von Hetze gegen queere Menschen und Verhaftungen von mutmasslichen Homosexuellen im Land. Auch mehrere senegalesische Prominente wurden inhaftiert, weil ihnen Homosexualität vorgeworfen wurde. Menschenrechtsorganisationen sprechen von einer deutlichen Zunahme der Feindlichkeit gegenüber Homosexuellen. (epd/ gab)