Synode Glarus

Schutz vor Grenzverletzungen wird verstärkt

Kirchgemeinden müssen für ihre Angestellten künftig einen Strafregisterauszug einholen. Das beschloss die Synode der Glarner reformierten Landeskirche. Ausserdem wird es neu Subventionen für erfolgreiche Kirchgemeindefusionen geben.

Wer bei der Glarner reformierten Landeskirche oder einer reformierten Kirchgemeinde des Kantons angestellt wird, muss künftig einen Privatauszug aus dem Strafregister vorweisen. Das beschlossen die Abgeordneten der Glarner reformierten Landeskirche an ihrer Frühlings-Synode einstimmig. Die Massnahme soll den Schutz der persönlichen Integrität verstärken, schreibt die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus in einer Mitteilung.

Angestellte, die mit besonders Schutzbedürftigen in Kontakt kommen – also älteren Menschen, Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen –, müssen gemäss der ab 1. Juli geltenden Regelung sogar einen Sonderprivatauszug vorlegen.

Ausserdem beschloss die Synode Unterstützung für Kirchgemeindefusionen. Sie nahm den Antrag des kantonalen Kirchenrates, erfolgreich durchgeführte Fusionen mit jeweils 10'000 Franken zu unterstützen, an. Das Geld soll dabei helfen, die zumeist erheblichen Zusatzkosten einer Kirchgemeindefusion zu decken, schreibt die Landeskirche.

Des weiteren überwies die Synode eine Motion an den Kirchenrat, wonach Pfarrpersonen in Zukunft auch nach Erreichen des Pensionsalters ordentliche Mitglieder der Synode und des Pfarrkonvents bleiben können. (eba)