Zürcher Landeskirche

Anstellungsbedingungen angepasst

Die reformierte Zürcher Landeskirche hat die Auflagen erhöht: Wer mit Jugendlichen arbeitet, muss einen Strafregisterauszug vorlegen.

Die reformierte Zürcher Landeskirche hat ihre Personalverordnung revidiert. Das Kirchenparlament hat zugestimmt, dass Mitarbeitende sowie Freiwillige künftig einen Strafregisterauszug vorlegen müssen, wenn sie mit Jugendlichen oder anderen besonders schutzbedürftigen Gruppen arbeiten. Bereits seit 2022 müssen die Arbeitnehmer zudem einen Verhaltenskodex unterschreiben, zudem hat die Landeskirche obligatorische Schulungen durchgeführt. Die Massnahmen sind Teil der Anstrengungen, Personen noch besser vor physischen oder psychischen Grenzverletzungen zu schützen.

Zudem hat die Synode beschlossen, höhere Sitzungsgelder zu zahlen. Das kostet jährlich jeweils 150'000 Franken mehr. Die Entschädigungen waren seit 2007 nicht mehr angepasst worden. Die Sitzung der Synode war die letzte in alter Zusammensetzung, am 3. Oktober ist die konstituierende Sitzung der neugewählten Synodalen. Im November wählen diese eine neue Exekutive. (jow)