Bundesgericht

Schulpflicht hat Vorrang vor religiösen Vorschriften beim Schwimmunterricht

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Eltern der Palmarianischen Kirche ab. Ihr Sohn muss am obligatorischen Schwimmunterricht teilnehmen.

Ein Bub aus einer Familie der Palmarianischen Kirche wird nicht vom Schwimmunterricht dispensiert. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Lausanner Richter wiesen eine Beschwerde der Eltern ab, die sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit beriefen.

In dem Urteil betont das Gericht die Bedeutung des Bildungsauftrags der Schule. Bei der Dispensation von einzelnen Fächern sei Zurückhaltung geboten. Der obligatorische Unterricht habe grundsätzlich Vorrang vor religiösen Vorschriften.

Die Eltern hatten im Jahr 2022 ein Dispensationsgesuch für ihren damals sechsjährigen Sohn gestellt. Sie begründeten dies mit strengen Bekleidungs- und Verhaltensregeln ihrer Glaubensgemeinschaft. Der palmarianische Katechismus verbiete es, Orte wie Schwimmbäder oder Strände zu besuchen, da dort aus ihrer Sicht eine unanständige Zurschaustellung stattfinde.

Nach den Regeln der Gemeinschaft gilt ein Verstoss als Todsünde. Wer wiederholt dagegen verstösst, riskiert die Exkommunikation. Die Eltern argumentierten, ihr Sohn könne durch die Teilnahme am Schwimmunterricht seinen Glauben nicht ausleben. Zudem verwiesen sie auf frühere Urteile, in denen es um Kinder muslimischen Glaubens ging.

Das Bundesgericht folgt dieser Argumentation nicht. Es hält fest, dass der Schwimmunterricht für alle Kinder eine wichtige sozialisierende Funktion erfüllt – unabhängig von Herkunft oder Religion. Die Schule trage dazu bei, Parallelstrukturen zu vermeiden und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Zudem verweist das Gericht auf gesundheitliche Aspekte. Das Erlernen von Schwimmfähigkeiten liege im öffentlichen Interesse.

Auch das Argument einer möglichen Exkommunikation überzeugt die Richter nicht. Eine drohende Isolation innerhalb der Glaubensgemeinschaft habe in früheren Fällen ebenfalls im Raum gestanden, jedoch keinen Anspruch auf Dispensation begründet.

Die Palmarianische Kirche geht auf eine Marienerscheinung in Spanien im Jahr 1968 zurück, die von der katholischen Kirche nicht anerkannt wurde. Die Gemeinschaft vertritt konservative Glaubensvorstellungen, in denen Maria eine zentrale Rolle einnimmt. (sda/ hz)

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