Kanton Aargau

Regierungsrat wiegelt wegen umstrittenem Lehrergebet ab

Ein Lehrergebet an der Volksschule Safenwil-Walterswil im Kanton Aargau sorgt seit Woche für Debatten. Nun hat der Regierungsrat Stellung genommen. Die religiöse Neutralität an den Schulen sei weiterhin garantiert, versichert er.

Im Juni war durch einen Medienbericht bekannt geworden, dass sich an der Volksschule im Aargauischen Safenwil Lehrpersonen zu einem Gebet treffen. Die Lehrerin, welche die Gebete initiierte, gehört demnach einer Pfingstkirche an. Der Fall rief auch die Politik auf den Plan. In einer Interpellation aus den Reihen von SP, SVP, Mitte, Grüne und GLP wurde der Regierungsrat des Kantons aufgefordert, Stellung zu beziehen.

Am 19. August hat die Regierung nun ihre Antwort auf den Vorstoss publiziert. Darin heisst es, es gebe im Kanton keine erkennbaren Hinweise darauf, dass religiöse Aktivitäten von Lehrpersonen die religiöse Neutralität der Schule gefährdeten. Auch das Arbeits- und Schulklima einer Schule sei deswegen nicht beeinträchtigt. Daher sehe der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf.

Schulleitung informierte Eltern

Das Gebet war vom Kreisschulvorstand zunächst bewilligt worden. Gemäss dem kantonalen Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) war die Gemeinde zuständig, darüber zu entscheiden. Die Räume gehörten der Gemeinde. Während des Unterrichts oder bei Teamsitzungen sind solche Gebete laut BKS jedoch nicht zulässig.

Bereits im Juni wurden die Lehrergebete in den Schulräumen eingestellt. Die Einhaltung der religiösen Neutralität im Unterricht und im pädagogischen Alltag seien «sehr wichtig«, teilte die Schulleitung den Eltern in einem Schreiben mit.

Wenige Einzelfälle

Der Fall sei auch der Schulaufsicht des Kantons gemeldet worden, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme. Die Schulaufsicht des Kantons habe interveniert. Die religiösen Aktivitäten der Lehrpersonen hätten sich auf das Arbeitsklima zwischen den Lehrerpersonen und der Schulaufsicht ausgewirkt. Diese hätten zur Spaltung des Kollegiums geführt und so den geordneten Schul- und Unterrichtsbetrieb beeinträchtigt.

Im Zeitraum von zehn Jahren intervenierte die Schulaufsicht drei Mal – nach Hinweis auf religiösen Eifer von Lehrpersonen oder Schulleitenden, wie aus der Stellungnahme weiter hervorgeht. Der Regierungsrat geht in Anbetracht dieser wenigen Einzelfälle davon aus, «dass sich die Lehrpersonen und Schulleitenden an den öffentlichen Schulen grundsätzlich religiös neutral verhalten und gemäss des Bildungsauftrags der Volksschule und dem Berufsauftrag der Lehrpersonen handeln».

Kanton bietet Orientierungshilfe

Die kantonale Schulaufsicht werde weiterhin intervenieren, wenn sie Kenntnis erhalte von religiösen Aktivitäten von Lehrpersonen oder Schulleitenden, welche die religiöse Neutralität der Schule oder den geordneten Schul- und Unterrichtsbetrieb gefährdeten. Das Schulangebot sei gemäss Aargauer Lehrplan so gestaltet, dass es politisch und religiös neutral sei. Das sei eine zentrale Voraussetzung, damit alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Glauben und ihrem religiösen Bekenntnis gleichermassen am Unterricht teilhaben könnten, hält der Regierungsrat fest.

Trotzdem könne es im schulischen Alltag vorkommen, dass sich verschiedene Interessen und Grundrechtsansprüche konkurrierten, zum Beispiel Glaubens- und Gewissenfreiheit versus Rechtsgleichheit. Der Kanton stellt den Schulen die Anleitung «Umgang mit religiösen Fragestellungen» als Orientierungshilfe zur Verfügung. (sda/no)