Regierung lehnt Kriminalisierung von Vergewaltigung in der Ehe ab
Die indische Regierung hat klargestellt, dass Vergewaltigung in der Ehe nicht als Straftat ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird. In einer Erklärung an das Höchste Gericht betonte das Innenministerium, dass in der Ehe ein «angemessener sexueller Zugang» erwartet werde.
Obwohl der Ehemann seine Frau nicht zum Geschlechtsverkehr zwingen dürfe, gebe es einen Unterschied zwischen nicht einvernehmlichem Sex in und ausserhalb der Ehe. Damit reagierte die Regierung auf Petitionen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die eine Kriminalisierung fordern.
Premierminister Narendra Modi und andere Befürworter der Entscheidung argumentieren, dass die Kriminalisierung die Ehe und Familienstruktur zerstören würde. Kritiker hingegen bezeichnen den Schritt als frauenfeindlich, da Frauen somit weiterhin keinen Schutz vor sexuellen Übergriffen durch ihre Ehemänner hätten. Die Debatte um Vergewaltigung in der Ehe polarisiert das Land seit Jahren und spiegelt die traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Ehe wider. (epd/ dst)