Der Kirchenrat ist das politische Leitungsorgan der reformierten Kirche des Kantons Zürich. Als solches will er künftig die gesamtkirchlichen Dienste (GKD) als Ganzes führen, indem er seine strategischen Aufgaben ins Zentrum stellt. Die Kirchenratsmitglieder werden nicht mehr operative Leitungsfunktionen wahrnehmen. Jeder Kirchenrat und jede Kirchenrätin ist für ein Ressort strategisch und politisch verantwortlich.
Die neuen Kirchenrat-Ressorts orientieren sich an Themenfeldern:
1. Identität und Beziehungen (Präsidialressort)
2. Bildung und Theologie
3. Gemeinde und Region
4. Kirche und Gesellschaft
5. Mitgliedschaft und Lebenswelten
6. Diakonie und Soziales
7. Finanzen und Infrastruktur
Nicht mehr zeitgemässe Kirchenordnung aufgeteilt
Die GKD erbringen ihre Leistungen zugunsten der Kirchgemeinden und befassen sich mit Aufgaben im gesamtkirchlichen Interesse. Ihre Strukturen werden gestrafft. Statt sieben beziehungsweise neun wird es noch fünf Abteilungen und einen Stabsdienst geben. Die Abteilungen entsprechen nicht mehr den Handlungsfeldern, die in der Kirchenordnung vorgegeben sind.
Die Abteilungen der gesamtkirchlichen Dienste (GKD) werden neu nach Wirkungsräumen gegliedert:
1. Lebenswelten
2. Institutionen
3. Kirchenentwicklung
4. Kommunikation
5. Ressourcen
Tiefgreifende Umwälzungen in der reformierten Landeskirche
Die Neuerungen gelten ab Anfang 2015. Die Umstrukturierung erfolgt im Zusammenhang mit den Umwälzungen, die in der Kirche seit einiger Zeit im Gange ist. Im September entschieden die Stadtzürcher Kirchgemeinden mit grossem Mehr, sich zu einer einzigen grossen Kirchgemeinde zusammenzuschliessen. Auf nationaler Ebene strebt der Schweizerische Evangelische Kirchenbund mit seiner Verfassungsrevision eine verbindlichere Zusammenarbeit der kantonalen Landeskirchen an. Dazu stehen grosse Projekte wie das 500-Jahr-Jubiläum der Reformation an, die gemeinsam angepackt werden sollten. (sda)