Parlament spricht 239 Millionen Franken
Mit 26 zu 17 Stimmen bei zwei Enthaltungen folgte der Ständerat der Minderheit seiner Finanzkommission (FK-S): Er sprach sich für einen Nachtragskredit von 239 Millionen Franken für zusätzliche Asylplätze aus. Vertreter von Rot-Grün konnten sich dank Stimmen aus der FDP- und der Mitte-Fraktion durchsetzen. Die Mehrheit der Finanzkommission hätte den Nachtragskredit auf rund 167 Millionen Franken kürzen wollen.
Der Nationalrat hatte bereits zuvor zugestimmt und einen Minderheitsantrag von SVP und FDP für eine Kürzung abgelehnt. Der Bundesrat beantragt mehr Mittel, weil er mehr Asylsuchende erwartet als zunächst angenommen.
Geld für mehr Personal
16,1 Millionen Franken sind für zusätzliche rund 86 Vollzeitstellen für das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestimmt. Dieses Personal soll Pendenzen abtragen, und es werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher gebraucht.
Die im Ständerat unterlegene Mehrheit wollte mit einer tieferen Höchstzahl von Asylgesuchen budgetieren, wie FK-Kommissionspräsident Jakob Stark (SVP/TG) sagte. Benedikt Würth (Mitte/SG) ergänzte, dass auch mit dem tieferen Nachtragskredit zusätzliche Anlagen und Vorhalteleistungen möglich seien.
Mathias Zopfi (Grüne/GL) wehrte sich namens der Minderheit gegen die Kürzung. Kämen weniger Asylsuchende als erwartet, gebe man eben weniger aus, sagte er. Kämen aber mehr, wären vorzeitige Zuweisungen an die Kantone nicht zu vermeiden. Das verlängere Verfahren, koste Geld und belaste letztendlich die Städte und Gemeinden.
Kürzung sollte Druck auf Kantone ausüben
Die Unterbringung von Asylsuchenden werde zunehmend schwierig, sprach sich auch Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) für den vollen Betrag aus. Ohne diesen riskiere man, dass kein Kanton mehr ein Bundesasylzentrum wolle, sagte Baptiste Hurni (SP/NE).
Vorzeitige Zuweisungen an Kantone sehe das Gesetz als ultima ratio vor, entgegnete Würth. Mit dem vollen Betrag nehme man zu viel Druck weg, Gesuche rasch abzuwickeln, sagte Benjamin Mühlemann (FDP/GL). Johanna Gapany (FDP/FR) versprach sich vom kleineren Kredit auch Druck auf die Kantone, Ausreisen von Abgewiesenen zu vollziehen.
Nationalrat entscheidet über Vorgaben
Der Ständerat macht zur Verwendung der Asylkredite Vorgaben. Demnach darf das Personal ausschliesslich für einen raschen Pendenzenabbau, die konsequente Prüfung der individuellen Fluchtgründe, die konsequente Prüfung der Berechtigung des S-Status und die Unterstützung der Verfahrensbeschleunigung eingesetzt werden.
Der Nachtragskredit für zusätzliche Unterbringungsplätze muss nach dem Willen des Ständerats in Absprache mit den Kantonen bedarfsgerecht eingesetzt werden. Und für die Sicherheit in den Asylzentren und deren Umgebung muss genug Geld bereit liegen. Über diese Vorgaben hat der Nationalrat nun noch zu entscheiden. (sda/ no)