Afghaninnen erhalten in der Regel weiterhin Asyl
Der Versuch der SVP, einen Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) rückgängig zu machen, ist gescheitert. Der Nationalrat stützte das Vorgehen der Behörde mit 92:91-Stimmen denkbar knapp. Das SEM hatte im Juli 2023 entschieden, Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren. Die Lage für Frauen und Mädchen habe sich in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban kontinuierlich verschlechtert, begründete das Amt damals den Schritt. Die Grundrechte der Frauen seien stark eingeschränkt. Es folgte damit einer Empfehlung der Europäischen Asylagentur (EUAA).
Die SVP und die FDP wollten das SEM daraufhin zurückpfeifen. Sie argumentierten, dass entscheidend sein müsse, von wo jemand in die Schweiz komme – und nicht die Nationalität. Ansonsten drohe eine Sogwirkung auf Personen, die bereits heute ausserhalb Afghanistans in sicheren Drittstaaten lebten.
Der Bundesrat hielt dem entgegen, dass Afghaninnen, die in den Drittstaat zurückkehren könnten, in dem sie sich zuvor aufgehalten hätten, schon heute kein Asyl erhielten. Jans verwies zudem darauf, dass gemäss Statistik seit der Praxisänderung rund 20 Prozent weniger Gesuche von einreisenden Afghaninnen gestellt worden seien als im Vorjahr. «Die Sogwirkung ist ausgeblieben», sagte er.
Der Vorstoss des Zürcher SVP-Nationalrats Gregor Rutz ist damit vom Tisch. Allerdings ist eine andere Motion mit dem gleichen Anliegen noch im Ständerat hängig. (eba/ sda)