Deutschland

Opfer sollen sich bei Aufarbeitung von Missbrauch beteiligen können

Betroffene sollen bei der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs von Anfang an miteinbezogen werden. Dazu forderte die Missbrauchsbeauftragte in Deutschland Schulen, Kirchen und Vereine auf.

Politik, Forschung und Institutionen würden die Expertise Betroffener noch zu wenig anerkennen. Das sagte Kerstin Claus, unabhängige Missbrauchsbeauftragte in Deutschland, bei der Vorstellung von «Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung».

Die in der Broschüre definierten Handlungsempfehlungen entstanden den Angaben zufolge im Rahmen eines zweijährigen Dialogprozesses mit mehr als 150 Personen. Darunter waren Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Vertreter von Institutionen sowie unabhängige Aufarbeitungsexperten.

Die Standards betreffen unter anderem die Vernetzung von Betroffenen durch aufarbeitende Institutionen und die gemeinsame Entwicklung konkreter Schritte des Aufarbeitungsprozesses. Weitere Empfehlungen betreffen die Beteiligung Betroffener bei der Ausschreibung etwa von Studien und Gutachten sowie die Herstellung von «Transparenz und Wissensweitergabe nach innen». Dabei geht es etwa um die Dokumentation durch Verlaufs- und Ergebnisprotokolle. Zudem finden sich in der mehr als 50 Seiten umfassenden Broschüre «Standards zur betroffenensensiblen Öffentlichkeitsarbeit». Dabei geht es etwa um den Umgang mit Klarnamen und Fotos von Betroffenen. (epd/ eba)

Beitrag teilen

Lesen Sie mehr zum Thema