NGO scheitert mit Klage zu Frontex-Einsatz in der Ägäis
Eine Klage zum Frontex-Einsatz in der Ägäis vor dem Gericht der EU ist gescheitert. Wie die Organisation front-LEX am Donnerstag auf Twitter mitteilte, lehnte das zum Gerichtshof der EU gehörende Gericht in Luxemburg die Klage gegen die EU-Agentur schon am 7. April als unzulässig ab. Letztlich ging es in dem Fall um von der Organisation beklagte Pushbacks und weitere
Verletzungen der Menschenrechte gegen Migranten und Flüchtlinge im
türkisch-griechischen Grenzgebiet.
Zwei Asylsuchende aus Burundi und der Demokratischen Republik
Kongo hatten die Klage im Mai 2021 unterstützt von front-LEX und
einer weiteren NGO erhoben. Sie warfen Frontex vor, gegen Artikel 265
des Lissabon-Vertrages zu verstossen. Er sieht die Möglichkeit von
Klagen und Beschwerden gegen EU-Einrichtungen bei Untätigkeit vor.
Die Organisationen hatten zuvor von Frontex einen Abbruch der
Operation in der Ägäis gefordert.
Das Gericht urteilte nun, dass Frontex mit einer Stellungnahme
gegenüber den Organisationen vom März 2021 seiner Pflicht aus Artikel
265 genügt habe. Die Agentur habe klar dargelegt, warum sie die
Mission nicht beenden wolle. (epd/ jow)