Häusliche Gewalt
Nationalrat will Zwangskontrolle im Strafgesetzbuch verankern
Häusliche Gewalt bedeute nicht nur Schläge und Verletzungen, führte die Motionärin aus. Gewalt beginne häufig mit Druck und Kontrolle, einer Kontrolle des Telefons, der Kontakte, der Kleidung. Der Anfang von Gewalt könnten auch Beleidigungen, Herabwürdigung oder soziale Isolation sein.
Besonders Kinder hätten unter einem solchen Klima der Angst in ihren Familien zu leiden. Gemäss der Motion würde sich künftig strafbar machen, wer psychischen Zwang auf jemanden ausübt und die betroffene Person so ihrer Autonomie beraubt.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Zwangskontrolle – also kontrollierende Verhaltensweisen in einer Beziehung – sei ein Problem, räumte auch Justizminister Beat Jans ein. Der Begriff sei aber weit gefasst und oft schwierig von nicht rechtswidrigen Beziehungsmustern abzugrenzen. Der Bundesrat wolle deshalb auf Schutz und Prävention setzen. (sda/ no)