Politik

Nationalrat kritisiert das Klima-Urteil gegen die Schweiz

Wie schon der Ständerat weist der Nationalrat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Beschwerde der Klimaseniorinnen zurück. Die Strassburger Richter hätten damit ihre Kompetenzen überschritten, argumentiert das Parlament.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) beschäftigt die Schweizer Politik weiterhin. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat gefordert, dem Urteil keine Folge zu leisten. Seine Erklärung trägt – analog zu derjenigen des Ständerats – den Titel «Effektiver Grundrechtsschutz durch internationale Gerichte statt gerichtlicher Aktivismus».

Der EGMR habe mit dem Urteil die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung überschritten und demokratische Entscheidungsprozesse missachtet, so die Hauptargumente der Erklärung. Der Nationalrat hiess diese nach einer angeregten Debatte mit 111 zu 72 Stimmen bei zehn Enthaltungen gut. Er folgte damit der Empfehlung seiner Rechtskommission.

Der Gerichtshof hatte Anfang April auf eine Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen hin eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt (ref.ch berichtete). Sie sei ihren Aufgaben beim Klimaschutz nicht nachgekommen. Der Staat müsse Einzelpersonen vor den Folgen des Klimawandels für Leben und Gesundheit schützen.

In der vergangenen Woche hatte bereits der Ständerat eine gleichlautende Erklärung mit einer knappen Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Dies ebenfalls auf Empfehlung seiner Kommission für Rechtsfragen. Die Klimaseniorinnen haben das Parlament in einer Petition hingegen aufgefordert, das Urteil des EGMR zu respektieren. (sda/ pef)