Justiz
Gericht hebt Mindestlöhne in Winterthur und Zürich auf
Doch keine Mindestlöhne für die Bewohner der Städte Zürich und Winterthur: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Verordnungen zur Einführung eines Mindestlohns aufgehoben.
Zwar sei nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung den Kantonen in gewissen Grenzen erlaubt, einen Mindestlohn als sozialpolitische Massnahme einzuführen, heisst es in einer Medienmitteilung des Zürcher Verwaltungsgerichts.
Doch liessen weder die Verfassung des Kantons Zürich noch das kantonale Sozialhilfegesetz den Gemeinden Raum, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, argumentierte das Gericht. Die Verordnungen verstiessen damit gegen kantonales Recht. Deshalb hiess das Gericht die dagegen erhobenen Beschwerden gut.
Deutliches Ja an der Urne
Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich und von Winterthur hatten im Juni 2023 der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen deutlich zugestimmt. In Zürich hätte der Mindestlohn 23.90 Franken pro Stunde, in Winterthur 23 Franken betragen sollen.
Nach dem Ja an der Urne erhoben die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur, der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich rechtliche Schritte.
Noch nicht rechtskräftig
Die Verbände schreiben in einer Medienmitteilung zum Gerichtsurteil, sie hätten von Anfang an darauf hingewiesen, dass Mindestlöhne primär Aufgabe der Sozialpartner und kommunale Lösungen weder zulässig noch sinnvoll seien.
Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda/ hz)