Appenzell

Minderjährige besser schützen

Die Appenzeller Kirche verlangt neu von Angestellten, die mit schutzbedürftigen Menschen arbeiten, alle fünf Jahre einen Sonderprivatauszug. Auch Freiwillige sollen in die Pflicht genommen werden.

Ohne grössere Diskussion genehmigte die Synode der Evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell ein neues Reglement «Anstellung und Besoldung». Darin ist unter anderem festgehalten, dass Angestelle von Kirchgemeinden und der Landeskirche alle fünf Jahre einen Sonderprivatauszug einreichen müssen, sofern sie mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen arbeiten.

Kirche solle ein Ort sein, an dem sich alle Menschen sicher fühlten, wird Kirchenratspräsidentin Martina Tapernoux in einer Mitteilung zitiert. «Das gilt besonders für Kinder, alte Menschen und Menschen mit einer Beeinträchtigung.»

Tapernoux kündigte zudem an, dass der Kirchenrat zu einem späteren Zeitpunkt auch eine entsprechende Regelung für Freiwillige vorlegen werde. Ein Sonderprivatauszug enthält unter anderem Urteile, die zu einem Kontaktverbot mit Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen geführt haben.

Mit grosser Mehrheit genehmigte die Synode ausserdem den Finanzausgleich 2024. Demnach zahlen die finanzkräftigeren Kirchgemeinden Beiträge an die finanzschwächeren Kirchgemeinden, das Umverteilungsvolumen beträgt 260‘000 Franken. (no)