Im Wesentlichen richte sich die EMK gegen drei Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz, wie es in einer Mitteilung vom 13. Mai heisst. Dies seien die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die Ausweitung der pro Behandlungszyklus künstlich erzeugten Embryonen von 3 auf 12 sowie das Einfrieren von Embryonen für eine zukünftige Verwendung.
Die PID werfe aus Sicht der EMK schwierige Fragen auf. Mit ihrer Einführung müsse darüber entscheiden werden, was lebenswertes und was lebensunwertes Leben sei. Die EMK fragt sich zudem, was mit den überzähligen, eingefrorenen Embryonen geschehe und wer garantiere, dass sie wirklich vernichtet werden.