Kirchenbund begrüsst Referendum bei PID

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund begrüsst die Lancierung des Referendums gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz. Mit dem Referendum lasse sich zwar der aufgehobene Embryonenschutz nicht korrigieren, es erlaube aber auf Gesetzesebene verbesserte Schutzmassnahmen.

(Bild: Wikimedia/Retama)

Die Revision von Artikel 119 der Bundesverfassung habe ein Dilemma geschaffen, schreibt der Kirchenbund am 3. September. Die Revision erlaube die Einführung der Präimplantationsdiagnostik PID, aber um den Preis des Verlusts des Embryonenschutzes in der Verfassung.

Das Referendum müsse deshalb auf einen verbesserten gesetzlichen Schutz des Embryos zielen. Die im Rahmen von PID-Verfahren anfallende Embryonenselektion müsse in ihren Konsequenzen sichtbar gemacht werden. PID dürfe zudem nur in Ausnahmen und nicht routinemässig oder willkürlich optional eingesetzt werden.

Ein klarer rechtlicher Rahmen ist nötig

Aus Sicht des Kirchenbundes soll PID für Eltern mit den Anlagen zu schweren Erbkrankheiten erlaubt werden. Die genetisch begründete Selektion von Embryonen stosse jedoch in den sensiblen und problematischen Bereich der Eugenik vor. «Das Bewusstsein für die Schwere der Entscheidung muss gestärkt und durch eine strikte rechtliche Regelung gestützt werden.»

Überzählige Embryonen als Retterbabys?

Das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz lasse die Herstellung von bis zu 12 Embryonen ausserhalb des Mutterleibes zu. Damit sollen günstige medizinische Bedingungen für eine künstliche Befruchtung geschaffen und die Belastungen für die Mutter begrenzt werden. Die Frage nach dem Umgang mit überzähligen (nicht eingepflanzten) Embryonen stellte sich bisher nicht, weil sie gemäss geltendem Recht nicht vorkamen.

Zukünftig ist es aber erlaubt, überzählige Embryonen einzufrieren, um sie für einen weiteren Befruchtungszyklus oder auch andere Anwendungen aufzubewahren. In Zukunft werde die Schweiz vermehrt über tiefgefrorene, für die Fortpflanzung nicht benötigte Embryos verfügen. Das werfe weitreichende und ungeklärte Fragen nach alternativen Verwendungsmöglichkeiten auf.

Keine Beteiligung an Unterschriftensammlung

Der Kirchenbund hat sich im Rahmen der Volksabstimmung zur Revision des Artikels 119 der Bundesverfassung für eine enge Legalisierung der PID, aber gegen die Aufhebung des Embryonenschutzes in der Verfassung ausgesprochen. Der Kirchenbund unterstütze das Referendum, weil es die Chance biete, einige Korrekturen vorzunehmen. An der Unterschriftensammlung beteilige er sich nicht.