Kritik an Ausschaffungspraxis bei Familien
Müssen Kinder mitansehen, wie ihre Eltern gefesselt werden, kann das traumatisierend wirken. Das steht im neusten Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Sie hat darin die Ausschaffungspraxis der Schweiz untersucht. Das Fazit: Die Interessen der Kinder würden noch zu häufig vernachlässigt oder vergessen. Dabei hätten diese Laut der UN-Kinderrechtskonvention Vorrang.
Erwähnt werden im Bericht etwa Zwangsmassnahmen gegenüber schwangeren und stillenden Frauen. Diese erachtet die Kommission – neben der Fesselung von Eltern in Anwesenheit der Kinder – als «erniedrigend und unmenschlich». Auch gestaffelte Ausschaffungen und die Trennung von Familien während einer zwangsweisen Rückführung, nächtliche Kontrollen durch die Polizei und das Beiziehen von Kindern für Übersetzungen kritisiert die Kommission.
Obwohl der Umgang mit den von einer Rückführung betroffenen Personen insgesamt professionell und respektvoll sei, erachtet die Kommission die wiederholte präventive Anwendung von Zwangsmassnahmen wie Hand- und Fussfesseln, insbesondere auf der Fahrt zum Flughafen und vor dem Besteigen des Flugzeugs, als unverhältnismässig.
Stigmatisierende psychiatrische Diagnose
Die Kommission kritisiert ausserdem die von ihr beobachteten Polizeikontrollen von Personen in stationärer psychiatrischer Behandlung sowie die präventiven Fesselungen, die ausschliesslich aufgrund von psychiatrischen Diagnosen angewendet werden. Zwangsmassnahmen, die allein auf einer psychiatrischen Diagnose beruhen, werden von der Kommission darüber hinaus als stigmatisierend angesehen. Die NKVF fordert deshalb, die polizeilichen Begleitpersonen besser zu schulen, was die Rechte von Familien und Kindern angeht.
Die Einschätzungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter beruhen auf der Beobachtung von 49 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg und 38 Zuführungen von zwangsweisen Rückführungen von 45 Familien mit 105 Kindern (davon 99 minderjährig) von Januar bis Dezember 2023.
SEM rechtfertigt sich
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) teilt die Auffassungen der Kommission grundsätzlich, wie dessen Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug in einer Stellungnahme zum Bericht schreibt. Das SEM weist aber auf besondere Situationen hin, in denen das betroffene Personal bei der Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden zu anderen Methoden greifen müsse.
Neu werde zur «Optimierung des Wegweisungsvollzuges» die Arbeitsgruppe Rückführung eingesetzt, schrieb das Staatssekretariat. In dieser seien verschieden Polizeikorps, das Schweizerische Polizei-Institut (SPI), das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und das SEM vertreten.
Die Arbeitsgruppe soll unter anderem die Empfehlungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter bearbeiten, die Aus- und Weiterbildung weiterentwickeln und die einzelnen Etappen bei der Rückführung beleuchten. Der Einsatz von sozialen Begleitungen werde schon heute je nach Einzelfall geprüft. (sda/ pef)