USA

Klage gegen Festnahmen in Kirchen abgewiesen

Die Einwanderungsbehörde der USA darf Menschen festnehmen, die sich in Kirchen, Krankenhäusern oder Schulen aufhalten. Eine Richterin in Washington lehnte die Klage von über zwanzig religiösen Organisationen ab.

Ein Gericht in der US-Hauptstadt Washington hat am Freitag die Klage von mehr als zwanzig Kirchen und religiösen Organisationen zurückgewiesen. Die Klage richtete sich gegen neue Vorschriften der US-Administration, Festnahmen von Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus in Kirchen, Krankenhäusern oder Schulen zu erleichtern (wir berichteten). Richterin Dabney Friedrich erklärte in ihrem 17-seitigen Urteil, die Kläger hätten keine «glaubhafte Bedrohung» unmittelbar bevorstehender Regierungsmassnahmen geltend gemacht.

Die beanstandeten erleichternden Vorschriften waren von der Regierung unter US-Präsident Donald Trump im Januar eingeführt worden. «Kriminelle werden sich nicht länger in Amerikas Schulen und Kirchen verstecken können», hiess es zur Begründung. Unter seinem Amtsvorgänger Joe Biden galt der Grundsatz, dass die Einwanderungs- und Zollbehörde ICE nur in Ausnahmefällen in diese «sensitiven Orte» eindringen darf. Die Kläger in Washington betonten ihre Religionsfreiheit. Die drohenden Massnahmen an «Orten des Gottesdienstes» stellten eine Beeinträchtigung der in der Verfassung garantierten Religionsausübung dar.

Das Heimatschutzministerium betonte hingegen, die Regierung habe ein «zwingendes Interesse», Einwanderungsgesetze durchzusetzen. Zu den klagenden Verbänden gehörten die Mennonitenkirche USA, die Quäker, die anglikanische Episkopalkirche, die Kirche der Brüder und der Verband des reformierten Judaismus. Dem Urteilstext zufolge könnte der Rechtsstreit offenbar erneut aufgenommen werden, sollten die Kläger neue Hinweise auf Festnahmen in ihren Räumen vorbringen. (epd/ eba)

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