Kirchensteuer-Initiative: Bündner Kirchen rüsten auf

Die Landeskirchen des Kantons Graubünden haben eine Stellungnahme zur Kirchensteuer-Initiative der Jungfreisinnigen verfasst. Sie betonen die gesellschaftliche Relevanz der Kirchen – und lancieren bald eine Abstimmungskampagne, wie die «Südostschweiz» am 2. Juli berichtete.


Die Bündner Jungfreisinnigen haben vergangenes Jahr die kantonale Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» lanciert. Die Initiative fordert, dass «alle Kirchen und Religionsgemeinschaften selbst für die Kosten des Kultus aufkommen». Die Landeskirchen haben als Reaktion auf die Initiative eine Steuergruppe gegründet, die am 1. Juli zuhanden der Bündner Regierung eine Stellungnahme zur Relevanz der Firmensteuern für die Kirchen abgab.

Der reformierte Kirchenratspräsident Andreas Thöny sagte am 1. Juli in Disentis, die Kirchensteuer sei demokratisch legitimiert, weil die Landeskirchen öffentlich rechtliche Körperschaften mit Verankerung in der Verfassung seien. Die Initiative verkenne ausserdem die wichtige gesellschaftliche Funktion der Kirche. Er schätzt, dass die Initiative kaum eine Chance hat.

Dennoch wappnen sich die Kirchen mit eigenen Mitteln gegen den Angriff von rechts: Im November soll ein überparteiliches Komitee mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft ins Leben gerufen werden.

Zweck ist die Lancierung einer Abstimmungskampagne zugunsten des Erhalts der Kirchensteuern für Firmen, schreibt die Zeitung. Die «bewährte Partnerschaft von Kirche und Staat» solle aufgezeigt werden. Die reformierte Landeskirche will zudem im Herbst verschiedene Informationsveranstaltungen organisieren. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im Februar 2014 statt.

In der Schweiz kennen 20 von 26 Kantonen eine Kirchensteuer für juristische Personen. Bislang verliefen alle Versuche, sie abzuschaffen, erfolglos. Zuletzt erklärte das Bundesgericht in einem Fall aus dem Kanton Schwyz die Kirchensteuer für juristische Personen für zulässig.

Derzeit läuft eine politische Debatte über die Abschaffung der Kirchensteuer für Firmen in den Kantonen Zürich und Nidwalden.