Kirchgemeinde Luzern

Kirchenparlament stellt Organisationsreform infrage

Der Grosse Kirchenrat hat die Diskussion über einen Bericht zur zukünftigen Organisation der Reformierten Kirchgemeinde Luzern verhindert. Stattdessen überwies er zwei Motionen, die eine grundlegende Neuordnung der heutigen Strukturen verlangen.

Der Grosse Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Luzern hat an seiner Sitzung beschlossen, nicht auf den Bericht und Antrag zur zukünftigen Organisation der Kirchgemeinde einzutreten. Das heisst es in einer Medienmitteilung der Reformierten Kirche Luzern.

Damit bleibe eine inhaltliche Debatte über die Ergebnisse eines mehrjährigen Entwicklungsprozesses aus, in den sowohl die Teilkirchgemeinden als auch das Kirchenparlament eng eingebunden gewesen waren.

Ziel des Prozesses war es, die Kirchgemeinde Luzern langfristig zukunftsfähig aufzustellen (ref.ch berichtete). Eine eigens eingesetzte Projektgruppe hatte zahlreiche Verbesserungsmassnahmen erarbeitet und empfohlen, die heutige Struktur mit acht Teilkirchgemeinden beizubehalten und schrittweise weiterzuentwickeln. 

Der Kirchenvorstand unterstützte diesen Vorschlag und beantragte dem Parlament, die Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen und die vorgeschlagene Weiterentwicklung mitzutragen.

Stattdessen erklärte der Grosse Kirchenrat nun zwei Motionen für dringlich und überwies sie zur Prüfung an den Kirchenvorstand. 

Teilkirchgemeinden sollen selbst entscheiden

Die erste Motion fordert eine umfassende Neuorganisation der Kirchgemeinde. Demnach sollen die acht Teilkirchgemeinden künftig selbst entscheiden können, ob sie Teil einer neu geordneten Kirchgemeinde Luzern bleiben, sich mit anderen Kirchgemeinden im Kanton zusammenschliessen oder als eigenständige Kirchgemeinden auftreten wollen. 

Die zweite Motion verlangt die Überführung der Kirchengutsverwaltung in ein unabhängiges kirchliches Dienstleistungszentrum.

Kritik und rechtliche Abklärungen

Laut Mitteilung werde der Kirchenvorstand nun prüfen, ob die Forderungen der Motionen mit dem geltenden Kirchenrecht vereinbar seien. Zugleich sorge der Entscheid für Kritik, heisst es weiter. Die Präsidien aller acht Teilkirchgemeinden hätten sich im Vorfeld der Sitzung in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Motionen ausgesprochen. 

Sie unterstützten den von der Projektgruppe vorgeschlagenen Weg und warnten davor, dass eine grundlegende Neuorganisation unnötige Unsicherheit schaffen könnte. Die Kräfte sollten stattdessen in die kirchliche Arbeit vor Ort investiert werden, hiess es in dem Schreiben.

Mehr Geld für soziale Zwecke

Neben Organisationsfragen behandelte der Grosse Kirchenrat auch die Jahresrechnung 2025. Diese wurde einstimmig genehmigt. Die Rechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 1,6 Millionen Franken ab und übertrifft das Budget um rund 900'000 Franken. Verantwortlich dafür sind insbesondere deutlich höhere Steuereinnahmen. 

Vom positiven Jahresergebnis sollen auch soziale Projekte profitieren. Die Reformierte Kirchgemeinde Luzern erhöht ihre Spenden an Institutionen im In- und Ausland um 160'000 Franken. Insgesamt setzte sie im Jahr 2025 rund 1,3 Millionen Franken beziehungsweise etwa zehn Prozent ihres Budgets für soziale Zwecke ein. (hz)

Beitrag teilen

Lesen Sie mehr zum Thema