Reformierte Kirche Kanton Luzern
Synode bewilligt Sonderkredit für Gesundheitsseelsorge
Institutionen und Betroffene im Kanton Luzern können ab nächstem Jahr über eine Telefonnummer und ein Formular Termine mit einer Seelsorgestelle vereinbaren. Die professionelle Seelsorge erfolgt persönlich und ist kostenfrei.
Dem Projekt «reformierte Gesundheitsseelsorge» hat die Synode der Reformierten Kirche Kanton Luzern nun mit einem Sonderkredit zugestimmt. Das schreibt der Synodalrat in einer Medienmitteilung. Statt der beantragten 540'000 Franken hat die Synode jedoch nur 300'000 Franken bewilligt.
Wie aus einem Artikel des «Kirchenboten» hervorgeht, wollte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) das Projekt gar an den Synodalrat zurückweisen. Nach Ansicht der GPK fehlten ein nachvollziehbarer Umsetzungsplan, konkrete Messgrössen und eine vertiefte Rückmeldung aus den Kirchgemeinden. Ausserdem stelle sich die Frage, wieso die Reformierte Kirche das Angebot für die gesamte Bevölkerung des Kantons finanzieren solle.
Gemäss dem Artikel im «Kirchenbote» lehnte die Synode den Rückweisungsantrag mit 22 zu 26 Stimmen ab. Die GPK und die Fraktion Agglomeration wollten daraufhin den Kredit um 240’000 Franken kürzen. Diesem Antrag folgte die Synode mit 31 zu 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
Der nun bewilligte Kredit in der Höhe von 300'000 Franken wird für die drei Projektjahre 2026 bis 2028 verwendet. (hz)