Die Präimplantationsdiagnostik (PID) sei ein Schritt in Richtung Selektion zukünftiger Kinder, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Der Kirchenbund verweist auf drei Grenzen, die der Gesetzesentwurf nicht ziehe. So will er, dass die PID nur in genau definierten Ausnahmefällen wie einer schweren Erbkrankheit zulässig sind. Weiter sollen künstlich erzeugte Embryonen nur für eine Schwangerschaft und nicht für Forschungszwecke verwendet werden dürfen. Und schliesslich fordert er eine psychologische und ethische Beratung für Eltern, weil bei der Embryonenselektion «keine medizinische Entscheidung getroffen, sondern ein Kind gewählt» werde.
Die Gesetzesrevision zur Fortpflanzungsmedizin werfe viele Fragen auf, die über die medizinischen hinausreichten, heisst es weiter. Die wichtigsten Fragen beantworte der Kirchenbund deshalb in einer Broschüre.
Zur Broschüre