Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen

Verfassungsreform gestartet

Die St. Galler Kirche hat den Startschuss zur Gesamtrevision ihrer Verfassung gegeben. Die neue Verfassung soll in den nächsten drei bis vier Jahren ausgearbeitet werden.

Die aktuelle Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen stammt aus dem Jahr 1974 und ist in einigen Punkten überholt. In den kommenden drei bis vier Jahren soll deshalb eine neue erarbeitet werden. Dazu hat die Kirche nun im Rahmen einer Veranstaltung den Startschuss gegeben, wie es in einer Mitteilung heisst.

Themen wir Berufe, Dienste und Ämter, kirchliches Leben, Struktur und Finanzen sowie Rechtssetzung sollen demnach in Projektsteams bearbeitet werden. Die daraus resultierenden Vorschläge werden anschliessend in den Kirchgemeinden und Berufsverbänden diskutiert.

Aus den Ergebnissen soll ein Verfassunsgentwurf entstehen, der in eine breite Vernehmlassung geht. Nach Beratung im Kirchenparlament stimmt das reformierte Stimmvolk über den Verfassungsentwurf ab. Zudem muss der Entwurf von der Kantonsregierung genehmigt werden. (no)

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