Kanton Genf untersagt öffentliche Gottesdienste
Angesichts der angespannten Situation im Gesundheitswesen aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Kanton Genf ab Montagabend um 19 Uhr den Ausnahmezustand erklärt. Restaurants und Bars müssen geschlossen werden. Läden, die keine Lebensmittel verkaufen, sowie Kinos, Theater, Fitnesszentren, Schwimmbäder und Kunsteisbahnen werden ebenfalls geschlossen.
Betroffen von den neuen Massnahmen sind auch öffentliche Gottesdienste, Messen und andere religiöse Veranstaltungen, wie die Katholische Kirche von Genf mitteilte. Allerdings dürfen die Kirchen weiterhin geöffnet haben. Möglich sind auch Hochzeiten mit bis zu fünf Personen sowie Beerdigungen mit maximal 50 Menschen. Zuerst hatte das Portal kath.ch über die Einschränkungen bei den Kirchen berichtet. Die Massnahmen gelten vorläufig bis zum 29. November.
Gottesdienste im Kanton Jura weiter erlaubt
Ebenfalls den Ausnahmezustand verhängt hat der Kanton Jura. Dort müssen Bars und Restaurants ab Montag geschlossen bleiben. Zudem werden Ansammlungen von über fünf Menschen untersagt. Als Ausnahme gelten unter anderem gesetzgebende Versammlungen sowie Gottesdienste.
Der Bundesrat hat am 28. Oktober die Corona-Massnahmen schweizweit verschärft. Demnach sind Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen – darunter auch Gottesdienste – bis auf weiteres verboten. (sda/no)