Nationalsozialismus

Der erste Auschwitz-Prozess

Wie lässt sich über die Ermordung von einer Million Menschen richten? Vor 60 Jahren endete der erste Prozess gegen NS-Kriegsverbrecher durch die deutsche Justiz. Die Angeklagten erhielten ganz unterschiedliche Urteile: Von Freispruch bis zu lebenslanger Haft.
Kurz nach dem berühmten Eichmann-Prozess 1961 in Jerusalem begann der erste Prozess gegen NS-Kriegsverbrecher vor einem deutschen Gericht. Dieses Buch mit ausgeschnittenen Zeitungsartikeln wird im Hessischen Landesarchiv ebenso aufbewahrt wie die Prozessakten, die 700-seitige Anklageschrift und viele weitere Unterlagen. (Bild: Hessisches Landesarchiv/ Frederic Fox)

Der erste Auschwitz-Prozess steht in einer Reihe mit anderen grossen Prozessen zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen: Den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, die 1945 begannen, und dem Eichmann-Prozess in Jerusalem 1961. Der erste Auschwitz-Prozess fand vor 60 Jahren, am 20. August 1965, seinen Abschluss. Danach wurden fünf Folgeprozesse durchgeführt.

Die Hauptverhandlung des ersten Verfahrens begann am 20. Dezember 1963. Auf der Anklagebank saßen 22 Männer, die Anklageschrift umfasste 698 Seiten. 357 Zeugen, darunter 211 Auschwitz-Überlebende, schilderten an 183 Verhandlungstagen die Gräueltaten in dem Vernichtungslager.

Sie berichteten von den Selektionen an der Rampe, den Gaskammern, von Folter, Erschiessungen und der Ermordung von Häftlingen durch Injektionen ins Herz. Nach heutigem Forschungsstand wurden in Auschwitz rund 1,1 Millionen Menschen getötet.

Kaum Reue geäussert

Im Frankfurter Auschwitz-Prozess erklärten sich fast alle Angeklagten für unschuldig und verharmlosten ihre Taten. Der Hauptangeklagte Robert Mulka, Adjutant des Lagerkommandanten und beteiligt am Bau der Gaskammern, sagte: «Ich persönlich habe von Exekutionen im Lager nichts gehört, nichts gemeldet, nichts befohlen.»

Einzig Hans Stark, Leiter der Häftlingsaufnahme in Auschwitz, zeigte Reue. «Heute weiss ich, dass die Ideen, an die ich geglaubt habe, falsch sind», sagte er in seinem Schlusswort. «Ich bedaure meinen damaligen Irrweg sehr, aber ich kann ihn nicht ungeschehen machen.»

Die Hauptverhandlung wurde gründlich dokumentiert. Eine Website über den Prozess macht einen Teil der Dokumente zugänglich: Man kann Tonaufnahmen anhören oder Transkripte nachlesen.

Auf über hundert solcher Tonbänder sind die Voten der Hauptverhandlung des ersten Auschwitzprozesses aufgezeichnet worden. (Bild: Hessisches Landesarchiv/ Frederic Fox)

Die Staatsanwaltschaft beantragte für alle Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe. Verurteilt zu lebenslang wurden aber nur sechs der Angeklagten, elf erhielten Freiheitsstrafen zwischen dreieinviertel und vierzehn Jahren. Drei wurden freigesprochen, zwei waren aufgrund von Krankheit ausgeschieden, einer schon vor Prozessbeginn gestorben.

Dokumente vernichtet und Zeugen behindert

Dass es überhaupt zu dem ersten grossen Prozess der deutschen Justiz gegen Naziverbrecher kam, ist der Beharrlichkeit des damaligen hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer (1903-1968) zu verdanken. Er hatte eine Liste mit rund 100 Täter-Namen von einem Journalisten der «Frankfurter Rundschau» bekommen und liess damit die Zuständigkeit des Frankfurter Landgerichts durch den Bundesgerichtshof herbeiführen.

Davon waren weder der Präsident des Frankfurter Landgerichts noch der Leiter der Frankfurter Staatsanwaltschaft begeistert, wie der ehemalige, mit dem Prozess befasste Staatsanwalt Gerhard Wiese sich erinnerte.

Die grösste Herausforderung für die Organisation des Verfahrens war nach Erinnerung von Wiese, dass Dokumente fehlten, die eine Schuld klar belegten. «Teilweise hat die SS sie vernichtet, teilweise hatten die Russen sie mitgenommen», sagte er.

Die Sowjets hätten nicht mit den Frankfurter Ermittlern kooperiert, Zeugen aus der DDR keine Ausreisegenehmigung für ihre Aussage vor Gericht bekommen. (epd/ dst)

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