Rechtsextremismus
Gottesdienst-Störung der Jungen Tat kommt vor Gericht
Das Führungsduo der rechtsextremen Jungen Tat wird sich am Bezirksgericht Zürich für rassistische und homophobe Aktionen verantworten müssen, berichtet die «NZZ».
Unter anderem hatten Vermummte der Jungen Tat 2022 den ökumenischen Gottesdienst des Pride-Festivals in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich zu stören versucht (ref.ch berichtete). Die jungen Männer wollten ein weisses Holzkreuz in die Kirche schleppen, «No Pride Month» stand darauf.
Deswegen und wegen weiterer Delikten wie einer Störaktion einer Vorlesestunde von Drag-Performern beim Zürcher Tanzhaus hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft vor einem Jahr sechs Rechtsextreme via Strafbefehl zu Geldstrafen und Bussen verurteilt (ref.ch berichtete). Alle erhoben Einsprache, zwei akzeptierten den Strafbefehl schliesslich. Die restlichen vier Mitglieder der Jungen Tat, darunter das Führungsduo, hielten daran fest. Deshalb kommt es zum Prozess am Bezirksgericht.
Laut der «NZZ» beantragt die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen. 15 Monate, sechs davon unbedingt, soll diese betragen. Für die restliche Dauer gilt eine Probezeit von vier Jahren.
Die Höhe der geforderten Strafen lässt sich durch eine Vorstrafe wegen Rassendiskriminierung erklären: Im Frühling 2020 hatte das Duo mit weiteren Rechtsextremen Online-Vorlesungen der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) mit rassistischen und antisemitischen Sprüchen gestört, sie riefen «Heil Hitler» und «Sieg Heil». (gab)