Verfolgung der Jenischen und Sinti

«Es wurde nur an der Oberfläche gekratzt» 

Über das Verbrechen an Jenischen und Sinti in der Schweiz ist viel zu wenig bekannt, sagt die Neuenburger Strafrechtsprofessorin Nadja Capus. Mit weiteren Forschenden fordert sie in einem offenen Brief an den Bundesrat eine umfassende Aufarbeitung. Auch die Kirchen sieht sie in der Pflicht.
Jenische Kinder um 1936 auf einem Standplatz bei Carouge am Spielen. (Bild: Keystone)

Frau Capus, nach dem Bundesrat hat auch der Nationalrat die Verfolgung der Jenischen und Sinti als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt. Warum ist das wichtig?
Die Anerkennung ist nicht nur für die Betroffenen wichtig, sondern auch für die Schweiz als Gesellschaft. Diese Verbrechen gehen uns alle an. Jahrzehntelang hat man die Verantwortung vor allem auf Pro Juventute abgeschoben. Damit hat man es sich zu einfach gemacht. Dass die Schweiz nun ihre Mitverantwortung für das Unrecht anerkennt, ist ein enorm wichtiger Schritt.

Jenische Organisationen hatten die Anerkennung eines Genozids beziehungsweise eines kulturellen Genozids gefordert. Wurde ihnen Genüge getan?
Von der Schwere her ist der Unterschied zwischen einem Genozid und einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gering. Beide zählen zu den schweren Völkerrechtsverbrechen, es gibt hier kein Ranking. Entscheidend ist, dass die systematische Verfolgung der Jenischen und Sinti als Gruppe klar benannt wird. Das macht im Kern auch den Genozid aus, auch wenn die juristischen Tatbestände nicht identisch sind.

In einem offenen Brief fordern Sie und weitere Forschende Bund und Kantone dazu auf, die Verbrechen umfassend aufzuarbeiten. Warum diese Forderung?
Bis heute gibt es keine umfassende Untersuchung der Verbrechen an Jenischen und Sinti in der Schweiz. Zwei Forschungsaufträge waren zeitlich und finanziell stark begrenzt, daneben entstanden bloss einzelne Dissertationen. Mehr als an der Oberfläche gekratzt wurde bisher nicht. Mit unserem Brief wollen wir den Bundesrat an ein altes Versprechen erinnern: In den 90er-Jahren stellte der damalige Bundesrat Flavio Cotti eine umfassende Aufarbeitung in Aussicht – dieses Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst.

Zur Person

Nadja Capus ist Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Neuenburg. Bereits 2006 befasste sie sich in ihrer Publikation «Ewig still steht die Vergangenheit?» mit juristischen Aspekten der Kindeswegnahmen durch die Pro Juventute.

Zusammen mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verfasste sie einen offenen Brief an den Bundesrat, in dem eine systematische Aufarbeitung der Verfolgung von Jenischen und Sinti gefordert wird. (no)

Welche Forschungslücken müssten geschlossen werden?
Wir wissen nach wie vor zu wenig über die Verantwortung staatlicher, privater und kirchlicher Akteure. Wie viele Helfershelfer hatte dieses System? Auch einzelne Aspekte wie Zwangssterilisationen oder Internierungen in psychiatrischen Anstalten sind kaum untersucht. Zudem muss der Verbleib von Akten und persönliche Unterlagen geklärt werden, die der Wissenschaft und den Betroffenen bis heute vorenthalten werden. Aufarbeitung bedeutet aber nicht nur, Dokumente zu sichten, sondern auch, mit Betroffenen und Angehörigen zu sprechen. Denn auch die individuellen und kollektiven Folgen der Verfolgung sind bisher kaum erforscht.

Betroffenenorganisationen fordern seit Langem eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung der Verbrechen. Schliessen Sie sich dem an?
Ja, eine unabhängige interdisziplinäre Kommission ist auch aus unserer Sicht zentral. Dabei geht es um das Zusammenspiel historischer, soziologischer, rechtswissenschaftlicher Forschung, um staatsanwaltschaftliches Know-how und – das vor allem – auch darum, den Betroffenen und ihren Familien Raum zu geben. Sie sollen ihre Erfahrungen einbringen können und gehört werden. Wichtig ist zudem eine gute Zusammenarbeit von Bund und Kantonen und weiteren Institutionen, wenn es um den Zugang zu Akten geht.

Vorurteile gegenüber Fahrenden sind nach wie vor tief verwurzelt. Kann eine solche Aufarbeitung helfen, Vorurteile abzubauen?
Dazu muss zunächst ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass man damals gezielt eine Schweiz ohne Fahrende wollte. Wenn man erkennt, dass für dieses Ziel Verbrechen begangen wurden, verändert das auch den Blick auf unseren heutigen Umgang mit Fahrenden. Es geht nicht darum, Fahrende einfach zu dulden, sondern anzuerkennen, dass sie zur Schweiz gehören. Eine unabhängige Kommission mit einem Schlussbericht über die begangenen Verbrechen könnte dafür eine wichtige Grundlage schaffen.

Sollten auch die Kirchen bei der Aufarbeitung eine Rolle spielen?
Ja, unbedingt. Bis heute gab es keine koordinierte Aktion, bei der die Kirchen beteiligt waren. Dabei gibt es in kirchlichen Institutionen vermutlich noch Archive mit Dokumenten und möglicherweise auch Zeitzeugen, die Aussagen machen könnten. Die Kirchen sollten deshalb Teil der Aufarbeitung sein.

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