Kommentar zur EKS

Gut – aber noch nicht gut genug

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) hat endlich über die Beschwerde gegen ihren früheren Präsidenten Gottfried Locher informiert. Die klare Kommunikation in einigen zentralen Punkten ist erfreulich. Bei der Frage der institutionellen Verantwortung bleibt die EKS aber leider vage.

Über ein Jahr lang tappte die Öffentlichkeit in der Causa Locher im Dunkeln. Nun hat die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) endlich informiert – und zwar in einer Klarheit, die viele Beobachter wohl nicht für möglich gehalten hätten.

Konkret kommt die von der Synode eingesetzte Untersuchungskommission zum Schluss, dass die Beschwerde einer ehemaligen Mitarbeiterin gegen den früheren Präsidenten wegen mutmasslicher Grenzverletzungen glaubwürdig ist. Gottfried Locher habe die Frau «in ihrer sexuellen, psychischen und spirituellen Integrität verletzt», und die Institution habe es versäumt, «sie gegen diesen Machtmissbrauch zu schützen.» In einem Zitat der voruntersuchenden Anwaltskanzlei heisst es zudem, dass Locher die Problematik «ohne Weiteres erkannt» habe und dass es in seiner Verantwortung als Vorgesetzter gelegen hätte, das Geschäftliche vom Privaten zu trennen. Dies habe er jedoch wiederholt nicht getan.

Richtiges Vorgehen

Nachdem die Informationspolitik der EKS insbesondere zu Beginn des Falles von Schwammigkeit, Widersprüchen und Furcht vor juristischen Konsequenzen geprägt war, sind diese Formulierungen nun wohltuend deutlich.

Fest steht damit, dass sich das gewählte Verfahren ausgezahlt hat. Es war richtig, die eigentliche Untersuchung durch ein spezialisiertes Anwaltsbüro durchführen zu lassen – alleine schon, um keine Zweifel an der Neutralität der Ergebnisse und deren rechtlicher Anfechtbarkeit aufkommen zu lassen. Gleichzeitig ist es sinnvoll, dass die synodale Kommission den 198 Seiten und 103 Anhänge umfassenden Bericht einsehen konnte und darauf aufbauend konkrete Empfehlungen erarbeitet hat. Für eine mit den Strukturen der EKS nicht im Detail vertraute Kanzlei wäre das schwieriger geworden.

Systemisches wird ausgeblendet

Wer die Pressekonferenz der EKS am Mittwochnachmittag verfolgt hat, bleibt dennoch mit einem unguten Gefühl zurück. Denn die Vortragenden waren zwar in ihren Vorwürfen gegenüber Locher sehr deutlich. Mit der EKS als Institution respektive ihren einzelnen Gremien gingen sie jedoch weitaus weniger hart ins Gericht. Damit läuft die Kirche Gefahr, die systemische Komponente auszublenden. Oder um es etwas salopper zu sagen: Für einen Fall wie denjenigen von Gottfried Locher braucht es zwar jemanden, der sich inkorrekt verhält; es braucht aber auch ein System, das ihn gewähren lässt.

Zu klären sein wird in diesem Zusammenhang beispielsweise die Rolle des Ombudsmannes, bei dem sich die Beschwerdeführerin laut Untersuchungsbericht während ihrer Anstellung vor rund 11 Jahren gemeldet hat. Dieser riet ihr demnach zu kündigen, wurde aber darüber hinaus nicht tätig. Auch einigen Synodalen soll sich die ehemalige Mitarbeiterin 2017 anvertraut haben – auch dies blieb, soweit heute nachvollziehbar, ohne Folgen.

Es braucht weitere Antworten

Dass der Krisenstab im Frühling 2020 ausgerechnet mit Pascal Krauthammer, einem langjährigen Vertrauten Lochers, ergänzt wurde, wirft ebenfalls kein gutes Licht auf die Verantwortlichen. Unklar ist zudem die Rolle der GPK sowie die Frage, warum deren Aussagen über das Vertrauensverhältnis im Rat und die angeblichen Unstimmigkeiten zwischen Rat und Geschäftsstelle so stark von den Äusserungen der EKS-Exekutive abweichen.

Dies alles ist insbesondere deshalb relevant, weil Gottfried Locher noch im Sommer 2018 wiedergewählt worden ist. Dies notabene, nachdem Kritik an seinem Umgang mit Frauen laut geworden war. Die Frage, wer wann was gewusst hat, ist deshalb zentral. Hier wird die EKS weitere Antworten liefern müssen.