Was bisher geschah
Eine ehemalige Mitarbeiterin des Kirchenbundes – heute Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) – meldet sich bei der Vizepräsidentin des Rates, Esther Gaillard. Der Inhalt dieses Gespräches ist nicht bekannt. Anzunehmen ist jedoch, dass die Frau von mutmasslichen Grenzverletzungen durch Ratspräsident Gottfried Locher berichtet. Dies weil Gaillard daraufhin Ratsmitglied Sabine Brändlin beizieht, die in der EKS für dieses Thema zuständig ist.
Im Januar 2020 findet ein erstes Gespräch zwischen Sabine Brändlin und der ehemaligen Mitarbeiterin statt. Weitere Gespräche, auch im Beisein der Anwältin der Frau, folgen.
Esther Gaillard und Sabine Brändlin ziehen zwei externe Anwälte und eine PR-Agentur bei. Der Krisenstab beschliesst unter anderem, den Gesamtrat nicht über die Geschehnisse zu informieren. Dies auch, weil die ehemalige Mitarbeiterin noch nicht entschieden hat, wie sie verfahren möchte.
Sabine Brändlin teilt den Mitgliedern des Krisenstabs mit, dass sie selbst in der Vergangenheit eine Beziehung mit Locher hatte. Sämtliche Beteiligten verneinen indes eine Befangenheit Brändlins, wie später die GPK schreiben wird.
Die ehemalige Mitarbeiterin entscheidet sich dazu, eine formelle Beschwerde bei der EKS einzureichen. Diese geht bei Esther Gaillard ein. Am 9. April beantragt die Vizepräsidentin eine ausserordentliche Ratssitzung.
Am Ostermontag trifft sich der Rat zur vereinbarten Sitzung, die wegen Corona online stattfindet. Bei dieser Gelegenheit wird der Rat über die Beschwerde informiert, Gottfried Locher tritt in den Ausstand. Ihm wird das rechtliche Gehör bis 17. April gewährt. Brändlin und Gaillard werden rückwirkend für die Bearbeitung des Geschäfts mandatiert, die bisherigen Massnahmen genehmigt. Zudem beschliesst der Rat einen Richtungsentscheid für eine externe Untersuchung sowie eine provisorische Suspendierung des Präsidenten. Letzteres wird aber nicht in die Tat umgesetzt.
In einer weiteren Ratssitzung stellt Sabine Brändlin die Frage nach ihrer eventuellen Befangenheit aufgrund ihrer Beziehung zu Gottfried Locher. Die Befangenheit wird festgestellt. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich auch Brändlin im Ausstand.
Im weiteren Verlauf werden das Synodebüro sowie die GPK informiert. Letztere beschliesst die formelle Prüfung des Rücktrittes von Sabine Brändlin. Mehrere Anhörungen finden statt. Später wird der Bericht der GPK in einigen wesentlichen Punkten von der Darstellung des Rates abweichen. So ist dort von einem «zerbrochenen Vertrauensverhältnis im Vizepräsidium», von «einem tiefen Graben zwischen verschiedenen Ratsmitgliedern betreffend Vorgehen und Behandlung der Beschwerde» und von einem «belasteten Zusammenwirken zwischen Rat und Geschäftsstelle» zu lesen. Der Rat wird dem Bericht in diesen Punkten an der Synode vom 15. Juni vehement widersprechen.
Der Rat will die Vorkommnisse extern untersuchen lassen und erteilt einen entsprechenden Auftrag an die Anwaltskanzlei Rudin Cantieni.
Die Aufarbeitung der Ereignisse ist nicht abschliessend. Bei neuen Entwicklungen ergänzt die Redaktion diese Chronologie.