Die aufsichtsrechtliche Verfügung, die der Kirchenrat am 13. Oktober gegen die umstrittene Präsidiumswahl von Carmen Dasoli-Peter in der Kirchgemeinde Chur erlassen hatte, bleibe damit in Kraft, wie es in einer Mitteilung des Landeskirche vom 8. Juni heisst. So wolle es die landeskirchliche Rekurskommission, die ihr Urteil am 7. Juni mitgeteilt habe.
Beanstandet hatte der Kirchenrat insbesondere, dass Carmen Dasoli-Peter nicht in Chur wohnhaft sei, was aber gemäss Kirchenverfassung Voraussetzung für eine Präsidiumswahl sei. Trotzdem habe die Kirchgemeinde Dasoli-Peter zur Wahl empfohlen. Dies sei aber eine schwere Verletzung der Grundrechte der Stimmberechtigten, weil eine «freie und unverfälschte Stimmabgabe» verunmöglicht worden sei. «Bei einer derart schweren Verletzung der politischen Grundrechte verlangte der Kirchenrat zu Recht eine schnellstmögliche Korrektur», heisst es im 17-seitigen Urteil.
Das Urteil der Rekurskommission könne an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Gemäss Urteil hat die Kirchgemeinde Chur die Verfahrenskosten von 9000 Franken zu tragen. Sie muss zudem dem Kirchenrat eine Parteienentschädigung von 3000 Franken zahlen.