Gewaltfreie Erziehung
«Wo Gewalt als klar verboten gilt, nimmt sie ab»
Am Dienstag hat der Ständerat einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zugestimmt. Neu müssen Eltern ihr Kind gewaltfrei erziehen. Darunter fallen körperliche Bestrafungen und andere Formen von erniedrigender Behandlung (ref.ch berichtete). Die Änderung muss noch in die Schlussabstimmungen der beiden Räte am Ende der Herbstsession. Es dürfte sich um eine Formsache handeln, ein Referendum zeichnet sich nicht ab.
Die gewaltfreie Erziehung gesetzlich zu verankern zog sich in der Schweiz aber lange hin. 1997 ratifizierte die Schweiz die UN-Kinderrechtskonvention. Diese soll Kinder unter anderem vor Gewalt schützen. Bundesrat und Nationalrat lehnten aber mehrere Motionen zu diesem Thema ab, weil sie ein zusätzliches Gesetz nicht für nötig hielten. Der besondere Schutz von Kindern ist in der Verfassung festgehalten.
2014 fand auch eine Motion der damaligen SP-Nationalrätin Yvonne Feri keine Mehrheit im Nationalrat. Im Hintergrund setzte sich die Präsidentin der Stiftung Kinderschutz aber weiterhin für die gewaltfreie Erziehung ein. Seit Mai 2025 ist Feri auch Präsidentin des Dachverbandes femmes protestantes (ref.ch berichtete).
Im Interview mit ref.ch sagt Feri, warum der neue Gesetzesartikel ein wichtiger Schritt und mehr als nur Symbolik ist.
Tätlichkeiten wie Ohrfeigen sind längst strafbar. Wenn das Kindswohl gefährdet ist, greift die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ein. Wieso muss die Prügelstrafe noch explizit verboten werden?
Yvonne Feri: Weil bisher kein klarer, einfach vermittelbarer Grundsatz im Zivilrecht existierte, der alle Gewaltformen, körperlich und psychisch, in der Erziehung ausschliesst. Ein ausdrücklicher Artikel im Zivilgesetzbuch schafft Rechtsklarheit und Orientierung für Eltern und Fachpersonen. Das wirkt präventiv. Auch der UN-Kinderrechtsausschuss forderte die Schweiz wiederholt auf, ein solches Gebot klar zu verankern.
Was bringt dieses Verbot betroffenen Kindern konkret?
Es ist ein klares Stopp-Signal. Es wird eindeutig, dass Ohrfeigen, Klapse, Schütteln und erniedrigende sowie psychische Gewalt unzulässig sind. Das erleichtert das Ansprechen und Eingreifen. Wo Gewalt als klar verboten gilt und die Bevölkerung entsprechend sensibilisiert wird, nimmt sie ab. Das zeigen internationale und schweizerische Befunde.
Gibt es da eine Kausalität?
Ja, in Ländern mit einem expliziten Verbot wie in Schweden, bereits 1979 eingeführt, oder in Deutschland und Österreich sank die Akzeptanz und Praxis körperlicher Strafen deutlich. Der Mechanismus dahinter ist simpel: Rechtsklarheit und Sensibilisierungskampagnen verschieben Einstellungen und somit das Handeln. Wer Gewalt als verboten ansieht, wendet sie seltener an.
Gefährdungen des Kindswohls sind oft Ausdruck von Überforderung der Eltern. Wieso ist da ein zusätzliches Verbot der richtige Ansatz?
Weil Norm und Unterstützung zusammen wirken. Die Norm enttabuisiert das Thema. Das Gesetz koppelt dies an niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder und Eltern. Beratung, Elternbildung und Entlastung sollen alternative Konfliktlösungen fördern.
Die 59-jährige Yvonne Feri war lange politisch für die SP aktiv. Von 2011 bis 2023 vertrat sie die Partei im Nationalrat. Während je zehn Jahren war die Aargauerin Gemeinderätin in Wettingen und Grossrätin im kantonalen Parlament.
Nebst dem Präsidium der Stiftung Kinderschutz Schweiz (seit 2016) und dem Dachverband femmes protestantes (seit Mai) ist Feri auch Präsidentin der Gewerkschaft Syna, der Lungenliga Aarau, dem Schweizerischen Verband für Alimentenfachleute sowie von ProRaris Schweiz.
Was heisst das konkret?
Damit sind flächendeckende Beratungsstellen wie die aufsuchende Elternbegleitung, Elternbildung, leicht zugängliche Anlaufstellen für Betroffene, sowie Sensibilisierungskampagnen gemeint. Der Gesetzeswortlaut verpflichtet Kantone, solche Angebote zu sichern und allenfalls auszubauen.
Aber kann das nicht einen zusätzlichen Keil zwischen Kind und Eltern treiben?
Das Ziel ist nicht mehr Strafe für die Eltern, sondern Prävention und Unterstützung. Der neue Artikel hat Signalcharakter. Er soll helfen, bevor Gewalt passiert. Es ist damit eben explizit keine strafrechtliche Verschärfung. Zusätzliche Strafen für Eltern waren in den Diskussionen nie ein Thema.
Die Kommission für Rechtsfragen spricht in ihrer Stellungnahme von einem klaren Signal des Gesetzgebers. Hat die neue Regelung also einfach symbolischen Charakter?
Sie ist mehr als Symbolik sondern ein Leitartikel im Familienrecht, ein Arbeitsinstrument für Fachpersonen aus Schule, der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, der Medizin oder den Sozialdiensten.
An wen richtet sich dieses Signal konkret?
An die Erziehenden. Sie haben nun Klarheit, wo Gewalt anfängt. Fachpersonen haben so eine rechtliche Grundlage, um schwierige Situationen sachlich anzusprechen. Für die Gesellschaft wird die gewaltfreie Erziehung zur neuen Norm.
Bis 1978 gab es in der Schweiz das sogenannte Züchtigungsrecht. Das Schlagen von Kindern war explizit erlaubt. Wieso war das gesellschaftlich so lange akzeptiert?
Weil frühere gesellschaftliche Normen körperliche Zucht als legitimes Erziehungsmittel ansahen. Solche Haltungen ändern sich durch Wissen, Recht und öffentliche Debatte. Heute ist die Erkenntnis breit: Gewalt – auch «liebgemeinte Klapse» – schadet. Das neue Recht stabilisiert den Normenwandel und macht ihn vermittelbar.
Kinderheime standen oder stehen kirchlichen Organisationen oft nahe. Dort waren Prügelstrafen an der Tagesordnung. Müssten die Kirche nicht Verantwortung übernehmen und das Aufarbeiten?
Institutionelle Aufarbeitung ist grundsätzlich wichtig. Der neue Artikel im Zivilgesetzbuch adressiert alle Erziehungskontexte und setzt den Standard für heute und morgen. Konkrete Aufarbeitungsprozesse sind separat anzugehen. Das Gesetz liefert jedoch die klare Richtschnur, an der sich auch Institutionen messen lassen.
In Europa kennen die meisten Staaten ein Gesetz, dass die Prügelstrafe verbietet. Wie kam es in der Schweiz zum politischen Sinneswandel?
Nebst dem Druck durch internationale Standards gab es neue Schweizer Daten zur Verbreitung und die Folgen der Gewalt an Kindern. Fast jedes zweite Kind ist hierzulande von Gewalt betroffen. Das zeigt eine letztjährige Umfrage der Universität Freiburg bei rund 1000 Eltern. Knapp 40 Prozent haben schon einmal eine Körperstrafe gegenüber ihrem Kind angewendet. Fast jeder sechste Elternteil übt regelmässig psychische Gewalt aus. Am häufigsten durch heftige Beschimpfungen oder Liebesentzug. Bei der Vernehmlassung, die aufgrund der angenommenen Motion von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (Mitte) stattfand, war das Echo zugunsten der Verankerung schliesslich breit.
Was braucht es zusätzlich, damit die Gewalt an Kindern abnimmt?
Es sind mehr staatlich finanzierte, langfristige Sensibilisierungen zu Gewalt nötig. Dazu gehört insbesondere die psychische Gewalt. Entsprechende Angebote, die Eltern beraten, entlasten und weiterbilden, müssen breit gestreut sein. Es sind aber auch fachliche Routinen für die Früherkennung im Rahmen der Schule oder in Spitälern nötig. Schliesslich muss ein kultureller Wandel stattfinden, der gewaltfreie Erziehung als gesellschaftliche Norm sieht.