Synode

Fraktionen auch künftig nicht zu Vernehmlassungen eingeladen

Der Zürcher Kirchenrat will die Fraktionen im Parlament weiterhin nicht zu Vernehmlassungen einladen. Ein entsprechendes Postulat beantwortete er abschlägig.

Sollen die Fraktionen im Zürcher Kirchenparlament in Zukunft zu Vernehmlassungen eingeladen werden? Dies forderte ein Postulat, über das an der Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich debattiert wurde, wie es in einer Mitteilung heisst.

Die Postulanten argumentierten, dass auch politischen Parteien im Kantonsparlament zu Vernehmlassungen eingeladen würden. Entsprechend sollte auch die Fraktionen im Kirchenparlament einbezogen werden.

Dem erteilte der Kirchenrat in seiner Antwort eine Abfuhr. Die Vernehmlassung diene dazu, von einem Erlass Betroffene frühzeitig in den Rechtssetzungsprozess einzubinden. Bei den Fraktionen handle es sich jedoch meist nicht um Betroffene. Zudem seien sie auch nicht mit Parteien vergleichbar, da sie ausschliesslich innerhalb des Parlaments tätig seien.

Dennoch erkannte der Kirchenrat Handlungsbedarf. Neu sollen sämtliche Unterlagen und Vernehmlassungsantworten jeweils online veröffentlicht und die Kirchensynode laufend informiert werden. Das Parlament nahm diese Antwort zur Kenntnis und schrieb das Postulat ab.

Positiv fiel die Jahresrechnung 2023 aus. Sie schloss mit einem Plus von rund 740‘000 Franken. Das gute Ergebnis sei vor allem höheren Erträgen zu verdanken, hiess es. (no)