Fraktionen auch künftig nicht zu Vernehmlassungen eingeladen
Sollen die Fraktionen im Zürcher Kirchenparlament in Zukunft zu Vernehmlassungen eingeladen werden? Dies forderte ein Postulat, über das an der Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich debattiert wurde, wie es in einer Mitteilung heisst.
Die Postulanten argumentierten, d
Dem erteilte der Kirchenrat in seiner Antwort eine Abfuhr. Die Vernehmlassung diene dazu, von einem Erlass Betroffene frühzeitig in den Rechtssetzungsprozess einzubinden. Bei den Fraktionen handl
Dennoch erkannte der Kirchenrat Handlungsbedarf. Neu sollen sämtliche Unterlagen und Vernehmlassungsantworten jeweils online veröffentlicht und die Kirchensynode laufend informiert werden. Das Parlament nahm diese Antwort zur Kenntnis und schrieb das Postulat ab.
Positiv fiel die Jahresrechnung 2023 aus. Sie schloss mit einem Plus von rund 740‘000 Franken. Das gute Ergebnis sei vor allem höheren Erträgen zu verdanken, hiess es. (no)