Kritik an EKD-Ratsvorsitzender

Kurschus will Erklärung abgeben

Annette Kurschus, Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), steht unter Druck. Hintergrund ist ein möglicher Missbrauchsfall in einer Pfarrei, in der Kurschus in den 1990er-Jahren tätig war.

Was hat sie wann gewusst? Diese Fragen stellen sich gegenwärtig im Zusammenhang mit einem möglichen Missbrauch, der auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) beschäftigt. Dabei ist Ratsvorsitzende Annette Kurschus unter Druck geraten.  



Konkret geht es um Missbrauchsvorwürfe gegen einen ehemaligen Mitarbeiter eines Kirchenkreises in Nordrhein-Westfahlen, in dem Kurschus ab 1993 Gemeindepfarrerin war, bevor sie 2012  die Präses der westfälischen Kirche wurde. Der Beschuldigte, den Kurschus nach eigenen Angaben sehr gut kennt und der mit einer Freundin von ihr verheiratet ist, soll über Jahre hinweg junge Männer sexuell bedrängt haben.

Anzeige eingegangen

Die «Siegener Zeitung» berichtete zuvor, Kurschus sei Ende der 90er-Jahre in einem Gespräch in ihrem Garten über die Vorwürfe sexueller Verfehlungen informiert worden. Kurschus hatte dies als «Spekulationen» zurückgewiesen. Sie wisse erst seit Anfang 2023 von den Missbrauchsvorwürfen, als eine Anzeige eingereicht worden sei. Zuvor sei ihr über den Mann bloss bekannt gewesen, dass er auch die Nähe zu Männern suche, also offenbar auch homosexuell veranlagt sei.

Zu Wochenbeginn will sich die 60-jährige Theologin nun öffentlich zum Verdachtsfall und zu den Vorwürfen gegen sie äussern. Die Betroffenenvertreter im EKD-Beteiligungsforum «Sexualisierte Gewalt» äusserten sich besorgt zu dem Fall. Die Glaubwürdigkeit der EKD-Vorsitzenden sei in Frage gestellt. 

Landeskirche stützt Kurschus

Rückendeckung erhielt Kurschus dagegen von ihrer Landeskirche. Rücktrittsforderungen seien «unangemessen», schrieb ein Kirchenleitungsmitglied. Kurschus habe die «volle Solidarität» des Kirchenrates. Kurschus steht seit 2021 an der Spitze der EKD. Zum Amtsantritt hatte sie erklärte, die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in Kirche und Diakonie sei «Chefinnensache».

Die Staatsanwaltschaft Siegen sieht in dem möglichen Missbrauchsfall bislang keine strafrechtliche Relevanz, weil die mutmasslichen Opfer zum fraglichen Zeitpunkt volljährig gewesen sein sollen und die Vorfälle lange zurückliegen. (epd/ jow)