Bundesverwaltungsgericht

Einbürgerungs­gesuch eines Imams unzureichend geprüft

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einem Einbürgerungsverfahren zurückgepfiffen. Das SEM muss bei der Einbürgerung eines Imams nochmals über die Bücher.

Das Staatssekretariat für Migration hat das Einbürgerungsgesuch eines Imams aus dem Kanton Tessin auf Basis unzureichender Informationen abgewiesen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Nachrichtendienst des Bundes empfahl, die Einbürgerung wegen mutmasslicher Kontakte zu Islamisten abzulehnen.

Das Bundesverwaltungsgericht wies das SEM in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil an, seine Argumente für die Abweisung des Einbürgerungsgesuchs auf Fakten und rechtliche Erwägungen abzustützen und nicht auf Spekulationen. Namentlich muss das SEM abklären, inwieweit den Dschihad propagierende Personen tatsächlich die Moschee des Imams besucht haben. Das SEM hat laut Gericht zudem nicht untersucht, wie, beziehungsweise von wem die Moschee finanziert wird.

Der Imam hatte im Verfahren angeboten, der Behörde Einblick in die Bücher zu gewähren. Das wurde abgelehnt. Der Nachrichtendienst hatte den Imam 2017 im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen eine Drittperson befragt. Dabei soll der Mann unter anderem ungenaue und ausweichende Antworten zur Finanzierung gemacht haben.

Auf der Basis der neuen Fakten wird das SEM nochmals prüfen müssen, ob eine Einbürgerung des Imams die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden könnte. Der Mann ist französisch-tunesischer Staatsbürger und lebt seit 20 Jahren in der Schweiz. Er engagiert sich als interkultureller Mediator und war auch für die eidgenössische Migrationskommission tätig.

Der Imam reichte im Oktober 2018 wegen des Berichts des Nachrichtendienstes und den Vorwürfen des SEM eine Strafanzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung und Amtsmissbrauchs gegen unbekannte Beamte der Bundesverwaltung ein. Die Bundesanwaltschaft nahm den Fall nicht an die Hand. Dieser Entscheid wurde nach einer Beschwerde des Imams bestätigt. (sda/bat)