Bundesrat gegen staatliche Imam-Ausbildung
Der Bundesrat spricht sich gegen eine Imam-Ausbildung durch den Staat aus. Dies geht aus einem Bericht vom 18. August hervor. Die in der Bundesverfassung festgeschriebene religiöse Neutralität verbiete dem Staat, spezifisch auf eine Religion ausgerichtete Massnahmen zu ergreifen oder innerhalb einer Religionsgemeinschaft Ausbildungsvoraussetzungen festzulegen, so der Bundesrat.
Ein Rechtsvergleich von acht westeuropäischen Ländern habe zudem ergeben, dass sich eine staatliche Imam-Ausbildung in keinem der untersuchten Länder etablieren konnte. In Deutschland werden islamisch-theologische Studiengänge und eine privat angebotene Imam-Ausbildung jedoch vom Staat finanziell unterstützt.
Radikalisierung nicht in Moscheen
Gemäss einer vom Bund in Auftrag gegebenen Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) wird der Einfluss von Imamen in der öffentlichen Wahrnehmung überschätzt. Die Radikalisierung finde nicht primär in den Moscheen statt. Gemässigte religiöse Betreuungspersonen wie Imame, Religionslehrerinnen und Seelsorgende könnten jedoch integrativ wirken und damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention gegen Radikalismus leisten, hält die Studie fest.
Der Bundesrat will deshalb vermehrt religiöse Betreuungspersonen in öffentliche Institutionen wie der Armee, Spitälern, Einrichtungen des Justizvollzugs oder Asylunterkünften einbeziehen. Dort liessen sich auch Aus- und Weiterbildungsvoraussetzungen vorgeben und durchsetzen, so der Bundesrat.
Für andere Religionsgemeinschaften gültig
Umgesetzt wird dieser Ansatz bald in der Armee. Dort ist geplant, Betreuungspersonen verschiedener Religionsgemeinschaften in die Seelsorge einzubeziehen. Der Bundesrat prüft nun, ob diese Praxis auch in den Bundesasylzentren eingeführt werden kann.
Der Bericht geht auf ein vom Parlament verabschiedetes Postulat aus dem Frühling 2016 zurück. Darin wurde die Regierung beauftragt aufzuzeigen, ob und mit welchen Ausbildungsvorgaben für Imame «islamistische Missionierung» verhindert werden kann. Der Bundesrat hat die Prüfung auf weitere religiöse Betreuungspersonen ausgeweitet. Zudem gelten die Erkenntnisse des Berichts laut Bundesrat nicht nur für den Islam, sondern auch für andere Religionsgemeinschaften. (sda/mos)