Armut

Härte gegen Bettelnde – weil es sie nicht geben dürfte

In Deutschland wird über Bettelverbote diskutiert. In der Schweiz sind solche gang und gäbe. Armutsforscher und Gassenarbeiterinnen kritisieren das. Und die Gerichte umtreibt die Frage: Ist Betteln ein Menschenrecht?
Ein Mann demonstriert 2018 in Lausanne gegen die Ausweitung des Bettelverbotes im Kanton Waadt. (Bild: Adrien Perritaz / Keystone)

Im deutschen Darmstadt ist es seit Mai dieses Jahres verboten, andere anzusprechen, um sie um Geld zu bitten. Grund seien Beschwerden von Gewerbetreibenden gewesen, begründet die Stadt. Durch das Verbot soll das Einkaufserlebnis nun «angenehm und störungsfrei» werden.

Nun diskutiert Deutschland über solche Bettelverbote – denn andere Städte haben ihren Kurs gegenüber Bettlern ebenfalls verschärft. So wird etwa das Bettelverbot in den U-Bahnen von Hamburg, Berlin und München immer konsequenter mit Bussen geahndet.

Mehr als die Hälfte der Kantone verbietet das Betteln

Während die harte Hand gegen Bettler in Deutschland relativ neu ist, sind Bettelverbote in der Schweiz schon länger Usus. Seit den Neunzigerjahren erlebt die Repression gegenüber Bettelnden ein Comeback. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren Bettelverbote sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland abgeschafft worden.

Heute haben 14 Kantone Bettelverbote erlassen, wie ein Blick in die jeweiligen Strafgesetze zeigt (siehe Karte unten). Manche drohen Haft oder Busse nur an, wenn «aus Arbeitsscheu oder Habsucht» (Solothurn), aus «Arbeitsscheu und Gewinnsucht» (Obwalden) oder «in aufdringlicher oder in organisierter Weise» (Schaffhausen) gebettelt wird sowie wenn Kinder zum Betteln geschickt werden. In anderen Kantonen wie Zürich oder dem Thurgau ist der Grund für das Betteln egal: Es droht Busse oder Haft – wobei es vielerorts im Ermessen der Polizei ist, wie rigoros das Verbot durchgesetzt wird.

In 12 Kantonen gibt es kein Bettelverbot. Das heisst allerdings nicht, dass Betteln flächendeckend erlaubt ist. Gemeinden können das Betteln über das Polizeireglement unter Strafe stellen. So gibt es etwa in der Stadt Aarau für Betteln «ohne Rechtfertigungsgrund» seit Anfang dieses Jahres eine Busse, der Kanton Aargau kennt hingegen kein Verbot.

Die Frage, ob Betteln überhaupt verboten werden darf, beschäftigt derzeit die Gerichte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 2021 entschieden, dass ein absolutes Verbot gegen die Grundrechte verstösst. Geklagt hatte eine Roma-Frau aus Rumänien, die in Genf Passanten um Geld bat und mit total 500 Franken gebüsst wurde.

Das Recht, andere Personen um Hilfe zu bitten, sei Bestandteil von Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, die das Privatleben betrifft, urteilte der EGMR. Die Frau sei durch das Verbot der Stadt Genf gehindert worden, mit anderen in Kontakt zu treten, Hilfe zu erhalten und ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen.

Verbot durch die Hintertüre

Nach dem Urteil passten manche Kantone und Städte ihr Gesetz an. So lockerten etwa die Kantone Luzern und Zug sowie die Stadt St. Gallen das Verbot. Allzu viel veränderte sich dadurch dennoch nicht, denn: Statt das Betteln generell zu verbieten, werden nun lange Listen ins Gesetz geschrieben, wo das Betteln überall verboten ist.

In Basel-Stadt, wo das Betteln lange toleriert wurde, ist es mittlerweile fast im gesamten öffentlichen Raum verboten: Untersagt ist Betteln etwa im Umkreis von fünf Metern vor Hotels oder Restaurants, Poststellen, Bahnhöfen, Bankomaten, Haltestellen oder Läden, zudem wenn es «organisiert» erfolgt oder wenn «täuschende» Methoden eingesetzt werden (indem etwa eine Behinderung vorgegaukelt wird).

Die Reformation beförderte Bettelverbote

Im Mittelalter beruhte die Armenfürsorge hauptsächlich auf Freiwilligkeit mit dem Gedanken, dass der Mittellose Gott näher ist als der Reiche. Letzterer konnte sich die Gottesnähe aber durch Almosen, Ablässe und anderen Gaben erkaufen. Ab dem 16. Jahrhundert übernahmen mehr und mehr staatliche Stellen diese Aufgabe. In Zürich verboten Huldrych Zwingli und der Rat das Betteln. Im Gegenzug errichtete die Stadt die erste staatliche Fürsorge für die Armen.

Erstmals wurde in der Zeit der Reformation auch unterschieden zwischen Bettlern, die aus Not, und solchen, die aus Opportunität handelten – sowie zwischen einheimischen und fremden Bedürftigen. In der Stadt St. Gallen etwa stoppte der Rat im Jahr 1524 die kirchlichen Austeilungen an die Armen. Den Armen wurde auch verboten, in den Gassen und vor der Kirche zu betteln. Stattdessen sollten sie sich beim Spendamt melden. Fremde Bettler wurden dem «Seelhaus» zugewiesen, wo sie Nahrung erhielten und mit zwei Kreuzern «Wegzehrung» weggeschickt wurden.

Ab den 1960er-Jahren wurden Bettelverbote flächendeckend abgeschafft. Seit den Neunzigerjahren erleben sie in zahlreichen Kantonen und Städten jedoch ein Comeback. (eba)

Noch weiter geht der Grosse Rat von Waadt, der im Oktober 2024 das Verbot ausweitete: auf öffentliche Verkehrsmittel, Märkte, Schulen und Kindergärten, Spielplätze, Banken, Postämter, Geldautomaten, Parkuhren, Eingängen zu Wohn-, Bürogebäuden und Läden, vor Musseen, Theatern, Kinos und pflegerischen Einrichtungen.

Unklar ist, ob solche nicht absoluten, aber sehr umfassenden Verbote für den EGMR die Grundrechte verletzen oder nicht. Entsprechende Klagen sind hängig. Das Bundesgericht auf jeden Fall stützte das Verbot aus Basel weitgehend. Einzig ein Verbot in Parkanlagen, wie es der Kanton vorsah, befand es als unverhältnismässig.

Gesetz auch ohne Bettelparagraf wirksam

Zu den grössten Kritikern von Bettelverboten gehören Menschenrechtsorganisationen. In der Schweiz sei es Tradition, dass «soziale Probleme gelöst werden, indem man Menschen aus dem öffentlichen Raum verschwinden lässt», sagte Marianne Aeberhard von humanrights.ch im Surprise Strassenmagazin. Andere Beispiele für diese «unrühmliche Tradition» seien Zwangsarbeit, Kindeswegnahmen, Sterilisationen oder die «administrative Versorgung».

Auch Gassenarbeiterinnen, die täglich mit bettelnden Menschen in Kontakt sind, engagieren sich gegen Verbote. Der «Schwarze Peter», ein Verein für Gassenarbeit in Basel, hat ein Haltungspapier verfasst, das ihre ersatzlose Abschaffung fordert. «Betteln ist für viele Menschen die einzige Möglichkeit zur Selbsthilfe», heisst es dort.

Direkte Hilfeleistung gehöre zu den selbstverständlichen sozialen Taten in einer freien Gesellschaft. Die Gesetze würden auch ohne Bettelparagrafen ausreichen, um allfällige Probleme (wie die Verletzung des Kindeswohls, Nötigung oder Menschenhandel) zu ahnden. «Eine gesetzliche Parallelstruktur für marginalisierte Gruppen lehnen wir ab.»

« Niemand bettelt freiwillig. Es ist das letzte Mittel, um auf eine Notsituation aufmerksam zu machen. »
Melina Wälti, kirchliche Gassenarbeit Bern

Melina Wälti von der kirchlichen Gassenarbeit Bern sagt: «Niemand bettelt freiwillig. Es ist die extremste Form von Armut und oft das letzte Mittel, um auf eine Notsituation aufmerksam zu machen.» Es sei daher unsinnig, armutsbetroffene Menschen zu bestrafen. Statt die Passanten müsste die Stadt eher bettelnde Menschen schützen, die immer wieder verbale und manchmal auch physische Gewalt erfahren würden.

Wälti und ihr Team sprechen bettelnde Menschen an und fragen, ob diese Unterstützung brauchen. Bei Bedarf verteilen die Gassenarbeiterinnen Gutscheine für Notschlafstellen oder Verpflegung oder stellen Schlafsack oder Zelt zur Verfügung.

«Kampf gegen die Armen verringert Armut nicht»

Schliesslich sehen auch Armutsforschende in Bettelverboten kein probates Mittel. Jean-Pierre Tabin, Professor für Soziale Arbeit in Lausanne, verweist auf Anfrage auf eine Studie, die er zu dem Thema gemacht und in einem Buch veröffentlicht hat. Seine Forschungsgruppe suchte auf den Strassen der waadtländischen Hauptstadt Bettelnde auf und sprach mit ihnen.

Fazit: Das Betteln war für die Polizei kein allzu grosses Problem. In den Jahren 2011 bis 2013 trafen die Forschenden bloss 11 Bettelnde gleichzeitig in der Innenstadt an. Von 2021 bis 2022 waren es deren 8. Dabei war schon damals im Kanton Waadt das Betteln ein politisches Dauerthema.

Tabin führt die zunehmend repressive Politik gegenüber Bettelnden darauf zurück, dass diese das Konzept unserer Sozialpolitik infrage stellen – und damit eine Armut aufzeigen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. So werden Verbote heute auch mit dem Argument legitimiert, dass eigentlich niemand auf das Betteln angewiesen sei.

Vergessen geht dabei, dass Menschen auch in der Schweiz durch alle Maschen der sozialen Sicherheit fallen können: Manche nehmen Sozialhilfe nicht in Anspruch, weil sie negative Auswirkungen auf ihr Aufenthaltsrecht befürchten. Für andere sind die Hürden für staatliche Unterstützung zu hoch oder ihnen fehlen Dokumente. Manche müssen darauf warten, Gelder zu erhalten und die Zeit bis zur Auszahlung überbrücken.

Sozialarbeiterin Melina Wälti sagt: «Die wenigsten Menschen bewältigen ihren Lebensunterhalt dauerhaft mit Betteln. Oft ist es eine Übergangslösung, insbesondere für Personen mit prekären Anstellungsbedingungen.» Manche bettelnden Menschen hätten eine Abhängigkeitserkrankung, andere seien Working Poor oder Ältere, die nicht über die Runden kommen.

Um deren Probleme anzugehen, brauche es spezifische Massnahmen der Armutsbekämpfung: Günstigen Wohnraum, höhere Löhne, staatliche Unterstützung auch für Migrantinnen und Migranten oder Projekte wie Housing First, die zum Ziel haben, die Obdach- und Wohnungslosigkeit zu beenden. «Extrem wichtig wäre ausserdem ein einfacherer Zugang zur Gesundheitsversorgung. Wir sehen auf der Strasse viele Menschen, die ohne Anschlusslösung aus der Klinik austreten und denen es psychisch sehr schlecht geht.»

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