Berns Kirchen beim kantonalen Finanzierungsmodell uneins

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn stellten sich hinter den kantonalen Vorschlag für ein neues Landeskirchengesetz. Sie nehmen bezüglich des Finanzierungsmodells jedoch eine andere Position als die katholische Landeskirche ein.

(Bild: Wikimedia)

Das neue kantonale Landeskirchengesetz, das aktuell in der Vernehmlassung ist, erfreute sich bei der reformierten Synode einer grossen Zustimmung, wie ref.ch berichtete. Mit dem neuen Gesetz würdige der Kanton Bern die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Landeskirchen.

Das Kirchenparlament stellt sich hinter den Kanton, der für die Pfarrerinnen und Pfarrer weiterhin eine akademische Ausbildung gesetzlich fordert und eine solche an der Universität Bern auch anbieten will.

Zustimmung signalisierte die Synode auch zum vorgeschlagenen Finanzierungsmodell, das auf zwei Säulen basiert. Der Sockelbeitrag in der ersten Säule wahre insbesondere die historischen Rechtsansprüche der reformierten Landeskirche, während die zweite Säule die Vorgaben einer zeitgemässen Kultur- und Sozialstaatlichkeit beachte. Die für die erste Säule vorgeschlagene Lösung, alle drei Landeskirchen mit Sockelbeiträgen partizipieren zu lassen, liege im «Interesse der ökumenischen Zusammenarbeit zwischen den Landeskirchen».

Regierungsrat muss reagieren

Nicht zufrieden mit dem vom Regierungsrat vorgeschlagenen Finanzierungsmodell des neuen Landeskirchengesetzes ist hingegen die katholische Kirche im Kanton. Der Synodalrat der katholischen Kirche im Kanton und die Kirchgemeinden erwarten, dass der Regierungsrat neue Lösungsvorschläge bringt. Der Regierungsrat sei beim Finanzierungsmodell nicht auf die Wünsche der katholischen Kirche eingegangen, sagte Karin Brunner, Informationsverantwortliche der katholischen Landeskirche Bern, am Donnerstag gegenüber kath.ch. Die katholische Landeskirche habe ihre Antwort an den Regierungsrat geschickt und erwarte neue Lösungsvorschläge.

Die katholische Kirche erhält gemäss dem vorliegenden Vorschlag zur Finanzierung der Kirchen zwanzig Prozent weniger pro Kopf vom Kanton als die reformierte. Die gegenüber den Reformierten minoritäre katholische Kirche im Kanton pocht auf Gleichbehandlung.