Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 21. März das neue Gesetz über die Landeskirchen in einer zweiten Lesung verabschiedet. Pfarrerinnen und Pfarrer werden somit ab 2020 von den Landeskirchen angestellt.
Die Landeskirchen begrüssen diesen Entscheid. Die Finanzierung werde mit dem Zwei-Säulen-Modell auf eine verlässliche Basis gestellt, schreiben die reformierte, die katholische und die christkatholische Kirche am 21. März in einer gemeinsamen Mitteilung.
Beiträge für gesamtgesellschaftliche Leistungen
Das Modell sieht einerseits einen jährlichen Sockelbeitrag sowie Beiträge an gesamtgesellschaftliche Leistungen vor, zum Beispiel Seelsorgeangebote oder Pflege des Interreligiösen Dialogs.
Mit dem Gesetz habe der Grosse Rat eine zeitgemässe rechtliche Grundlage geschaffen, um das Verhältnis von Kanton und Kirchen auch unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen weiterzuführen, schreiben die Kirchen weiter. Ausserdem habe er damit auch signalisiert, dass sich der Kanton nicht aus religionspolitischen Fragen zurückziehen wolle. (pd)