Der Regierungsrat und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) möchten die Totalrevision des Kirchengesetzes noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode dem Grossen Rat unterbreiten, wie es heisst. Zentral bei den Gesetzgebungsarbeiten sei die Frage des Umfangs und der Bedeutung der historischen Ansprüche der reformierten Landeskirche. Diese gründen auf der Tatsache, dass der Kanton Bern vor rund zweihundert Jahren einen Teil des Kirchengutes übernommen hatte.
Aus den Erträgen dieses Vermögens wurden insbesondere die Pfarrer bezahlt. Bei der Übernahme des Kirchenguts hat sich der Kanton deshalb verpflichtet, die Pfarrer aus der Staatskasse zu besolden. In einem gemeinsamen Bericht haben die JGK und eine Delegation der reformierten Landeskirche den Umfang und Bedeutung dieser historischen Ansprüche abgeklärt.
Gemäss Bericht muss der Kanton insgesamt 197 reformierte Pfarrstellen finanzieren. Dies entspricht einem jährlichen Lohnvolumen von 34,8 Millionen Franken oder etwas mehr als der Hälfte der heute vom Kanton finanzierten Pfarrstellen der reformierten Landeskirche.
Insgesamt gebe der Kanton heute jährlich 73,26 Millionen Franken für die Besoldung von Pfarrerinnen und Pfarrern der drei Landeskirchen aus. Im Gegenzug erbringen die Landeskirchen gemäss einem Expertengutachten gesellschaftlich relevante Dienstleistungen von jährlich rund 133 Millionen Franken.
Leistungsvereinbarungen mit den Kirchen
Der Grosse Rat hatte in der Septembersession 2015 festgehalten, dass die heute den Kirchen zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Kirchengesetzrevison nicht reduziert werden sollen. Der Kanton soll mit den drei Landeskirchen Leistungsvereinbarungen abschliessen, um sie für die von ihnen erbrachten gesellschaftlich relevanten Leistungen angemessen zu entschädigen.