Kirche und Staat in Bern: Ein Thema, drei Sichtweisen

Die Berner Regierung plant eine Totalrevision des Kirchengesetzes und die Überführung des Pfarr-Angestelltenverhältnisses vom Staat zu den Landeskirchen. Der Kirchendirektor, der Präsident des reformierten Pfarrvereins und der Synodalratpräsident der reformierten Landeskirche nehmen Stellung zu den Änderungen.

Berns Kirchendirektor Christoph Neuhaus, Pfarrverein-Präsident Michael Graf und Synodalratspräsident Andreas Zeller (v.l.n.r.). (Bild: zVg/Montage RP)

Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Kanton Bern

«Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern ist bekanntlich sehr eng. Darum erachte ich es als sinnvoll, dieses nun mit einer Totalrevision des Kirchengesetzes weiter zu entwickeln. Kritiker behaupten, der Regierung gehe es einzig darum, Geld einzusparen – und damit werden die Landeskirchen geschwächt. Das sehe ich nicht so, im Gegenteil: Wenn wir die nötigen Veränderungen heute anpacken, können die Kirchen aus einer Position der Stärke den künftigen Prozess mitgestalten. Trotzdem muss sich auch die Kirche permanent hinterfragen, was sie macht – und was vielleicht künftig nicht mehr.
Dass Veränderungen nicht nur Freude bringen, sondern auch Unsicherheit, verstehe ich gut. Darum werde ich als Kirchendirektor alles daran setzen, dass die Kirchen die Wertschätzung des Staates jederzeit spüren, und trotzdem die Veränderungen eingeleitet werden, die von der Gesellschaft gefordert werden. Denn letztlich gilt auch für die Kirchen: Die einzige Konstante ist die Veränderung. Dass aber die Kirchen Kirchen eine unermessliche Bedeutung für die Gesellschaft haben, hat der ausführliche Bericht zu den Leistungen der drei Landeskirchen gut aufgezeigt.»

 

Michael Graf, Pfarrer und Präsident Evangelisch-reformierter Pfarrverein Bern-Jura-Solothurn

Gegen eine Revision des Kirchengesetzes hätten wir als Pfarrverein nichts einzuwenden. Wir helfen gerne mit, das Verhältnis von Kirche und Staat noch besser zu organisieren. Auch ermutigen wir den Kanton gerne, eine aktive und integrative Religionspolitik zu entwickeln. Im Kern des vorliegenden Berichts der Berner Regierung geht es aber darum, eine seit Jahrzehnten bewährte Sache zu ändern: Die Dienstverhältnisse der Pfarrpersonen, welche im Kanton Bern historisch bedingt Staatsangestellte sind, sollen zur Landeskirche übergehen. Und seien wir ehrlich: Die von der Berner Regierung geplante Totalrevision hat zum Ziel, Geld zu sparen. Das sind nicht die besten Voraussetzungen für einen Prozess, der Staat, Kirche und Gesellschaft dienen soll. Als Berufsverband haben wir eine Verantwortung für unsere Mitglieder, also gegenüber den 450 Pfarrerinnen und Pfarrern im Kanton Bern. Sie sollen auch künftig gute Anstellungsbedingungen haben, um ihren Auftrag mit Sachverstand und Freude erfüllen zu können.

Der vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Expertenbericht zu den Leistungen der Landeskirchen stellt zweifelsfrei fest, dass wir Landeskirchen sehr viel mehr für die Gesellschaft leisten, als der Staat für uns bezahlt. Aufgrund dieser Tatsache sind die Folgerungen des Regierungsrates, mit einer Totalrevision noch mehr bei den Kirchen einsparen zu können, noch unverständlicher.»

 

Andreas Zeller, Synodalratspräsident der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn

«Es ist wohl an der Zeit, das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern weiter zu entwickeln und die Übertragung der Personaladministration der Pfarrschaft an die Landeskirche tönt gut. Aber was heisst das genau? Inwiefern wird die Landeskirche gestärkt? Falls die Landeskirche dereinst Arbeitgeberin der Pfarrerinnen und Pfarrer wäre, würde sie sich mit aller Kraft bemühen, eine faire, moderne und gute Arbeitgeberin zu sein. Das aber setzt ein entsprechendes Personalmanagement voraus, dessen Entwicklung Zeit und finanzielle Mittel braucht. Denn Finanzen braucht es auch für die Pfarrlöhne: Wir möchten nicht rund 500 Pfarrpersonen und rund 340 Stellen übernehmen, ohne sie gerecht entlöhnen zu können. Da braucht es finanzielle Garantien seitens des Kantons. Das ständige Sparen und die andauernden Stellenreduktionen der letzten Jahre müssen ein Ende haben.
Mit Genugtuung nehme ich aber zur Kenntnis, dass wichtige Anliegen der Kirche aufgenommen wurden. So die öffentlich-rechtliche Anerkennung, die Erhebung von Kirchensteuern und die finanzielle Mitverantwortung des Staates. Das ist übrigens gut investiertes Geld: Denn wie Studien immer wieder zeigen, ist jeder Steuerfranken bei der Kirche das zwei- bis dreifache wert! Die Landeskirchen bringen als  Volkskirchen der ganzen Gesellschaft Nutzen, unabhängig davon, wer Mitglied oder nicht bei einer Kirche ist.
Ich bin sehr gespannt auf die Entscheide unseres Synode Ende Mai und jene des Grossen Rates im September. Im Übrigen hoffe ich sehr, dass trotz aller Struktur- und Finanzfragen immer genügend Zeit und Kraft bleibt für unsere Hauptaufgabe: Die zeitgemässen Verkündigung des Evangeliums in Gottesdienst, Diakonie und Gemeinschaft!»