Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen Rats unterstützt die im Bericht formulierten acht Leitsätze zur künftigen Entwicklung des Verhältnisses. Die Kommission wird dem Grossen Rat beantragen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wie sie am Dienstag mitteilte. Der Grosse Rat wird den Bericht in der Septembersession dieses Jahres behandeln. Gemäss dem bernischen Grossratsgesetz kann das Kantonsparlament solche Berichte auch ganz oder teilweise zurückweisen. Der Regierungsrat präsentierte das Papier im Frühling dieses Jahres. Es stützt sich auf einen Expertenbericht zum Verhältnis von Staat und Kirche. Die acht Leitsätze sollen die Stossrichtung vorgeben für die vorgesehene Totalrevision des bernischen Kirchengesetzes.
Negative Zweckbindung für Firmen-Steuergelder
Anders als die Regierung beurteilt die Kommission die Frage, wie dereinst im Kirchengesetz die Verwendung von Kirchensteuern der juristischen Personen geregelt werden soll. Die Regierung hat im Frühling eine positive Zweckbindung für diese von Firmen abgelieferten Steuergelder vorgeschlagen. In diesem Fall müsste laut der Mitteilung festgelegt werden, für welche Tätigkeiten und Bereiche die Steuergelder von Firmen genau verwendet werden dürfen. Die Kommission wird dem Grossen Rat vorschlagen, vom Regierungsrat eine negative Zweckbindung zu fordern. So würde den Kirchgemeinden vorgeschrieben, dass sie die von Firmen abgelieferten Kirchensteuern nicht für kultische Zwecke einsetzen dürfen. Die Kommission hat beschlossen, dem Grossen Rat eine entsprechende Planungserklärung vorzulegen. Eine Minderheit des Kommission wird dem Grossen Rat weitere Planungserklärungen vorschlagen. Sie fordert namentlich, Möglichkeiten zur Ablösung der historischen Rechtstitel zu prüfen. Gemeint ist, dass der Kanton Bern 1804 das Kirchenvermögen verstaatlichte. Im Gegenzug übernahm er die Entlöhnung der Pfarrer. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen hat sich laut der Mitteilung intensiv mit der Materie auseinandergesetzt und die beiden Experten angehört, welche den Bericht zuhanden der Regierung erstellten. Sie liess auch Vertreterinnen und Vertreter der Landeskirchen zu Wort kommen, bevor sich sich zum Bericht äusserte. Wie die Regierung findet auch die Kommission, dass der Bericht nicht als Basis für weitere Sparvorhaben dienen soll. Vielmehr sei das Ziel eine zeitgemässe Regelung des Verhältnisses zwischen Religionsgemeinschaften und dem Kanton Bern.
Verhältnis lockern, aber nicht auftrennen
Als der bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus den Kirchenbericht im Frühling vorstellte, sagte er, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat solle sich in den Augen der Regierung in Richtung eines Partnerschaftsmodells entwickeln. Es gelte, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat stufenweise zu lockern und den Landeskirchen mehr Autonomie zu geben. Dies treffe besonders für personelle Fragen und die Festlegung der pfarramtlichen Versorgung zu. Eine Trennung von Kirche und Staat fände hingegen keine Mehrheit. Für die Finanzierung der Landeskirchen solle ein neues System ausgearbeitet werden. Im Moment stünden für den Regierungsrat Lastenausgleichs- und Beitragsmodelle im Vordergrund. Auf die Ablösung der historischen Rechtstitel will die Regierung verzichten, also die Kirchengüter behalten, ohne den Ertrag daraus den Kirchen in Form von Pfarrerlöhnen zur Verfügung zu stellen. Ob und wie allenfalls eine Ablösung der historischen Rechtstitel zu handhaben wäre, ist juristisch höchst umstritten. (sda)